Original-Betriebsanleitung Drahtseilhalter Typ 66
Rechtliche Hinweise:
Für diese Betriebsanleitung behält sich die Reutlinger GmbH alle Rechte vor, insbesondere nehmen wir dafür den urheberrechtlichen und
wettbewerbsrechtlichen Schutz in Anspruch. Ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung ist es untersagt, diese Betriebsanleitung oder Teile aus dieser
Betriebsanleitung in irgendeiner Art und Weise zu verändern. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen weder diese technischen Unterlagen noch Teile
daraus vervielfältigt, verbreitet, oder zu Zwecken des Wettbewerbs unbefugt verwendet oder anderen mitgeteilt werden.
Achtung:
Alle auf dem DSH angebrachten Daten müssen klar lesbar sein (kein Überkleben, keine Abschürfungen etc.). Sollte dies nicht der Fall sein, verfällt
die Zulassung im Sinne der BGV C1; der DSH darf dann grundsätzlich nicht mehr eingesetzt werden.
Die Reutlinger Drahtseilhalter (DSH) der Baureihe Typ 66 sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich und dienen dazu, verschiedene statische
Arbeitslasten (s.a. Angaben zu den zulässigen Stahlseilen und Lasten in der Tabelle unten) an Stahlseilen abzuhängen.
Voraussetzung für einen sicheren Einsatz ist eine ausreichend feste Ankoppelung des Abhänge-Systems am Befestigungspunkt (Decke, Wand, Boden, Objekt
– die Verantwortung liegt beim Anwender). Die Befestigung sollte stets von einem geschulten Fachmann vorgenommen werden.
Sicherheitshinweise / Warnhinweise:
1. Der Reutlinger DSH ist nur für den Einsatz im Temperaturbereich zwischen - 20 °C und + 50 °C zugelassen.
2. Der Einsatz der DSH in Schwimmbädern (chlorhaltige Atmosphäre) oder anderen Orten mit hohem Korrosionspotenzial
(Meerwasser bzw. Atmosphäre mit hohem Salzgehalt) ist nicht zulässig.
3. Auftretende dynamische Kräfte, die während des Auf- und Abbaus auf den DSH einwirken, müssen für die Ermittlung der maximal
anzubringenden Arbeitslast berücksichtigt werden. Die angegebene Nenntragfähigkeit darf zu keiner Zeit überschritten werden.
DSH sind für dynamische, szenische Bewegungen von maschinentechnischen Einrichtungen nicht zugelassen.
4. Das Gehäuse des DSH darf sich nicht öffnen lassen und nicht geöffnet werden.
Dauerhaft verbundene Originalteile dürfen nicht demontiert werden.
5. Die Düse des DSH muss sich vor dem Einsatz gegen den spürbaren Federdruck leichtgängig in den DSH hineindrücken lassen und sich
selbständig wieder in die ursprüngliche Position aus dem DSH heraus zurückbewegen.
6. Der Durchführungskanal der Düse muss, um die ordnungsgemäße Funktion des DSH zu gewährleisten, frei von Fremdkörpern sein.
7. Bei Durchsicht durch die Düse müssen sechs Kugeln erkennbar sein, welche mit einem Teil ihres Kreisumfangs in den
Seildurchführungskanal hineinragen (Abb. 1). Der hellere zentrale Zwischenraum der Kugeln im Durchführungskanal bildet dann ein
Sechseck ähnlich einem Stern mit sechs Spitzen. Sollten nicht sechs Kugeln im DSH sichtbar sein, darf dieser nicht eingesetzt werden, und
die Reutlinger GmbH, Abt. Qualitätswesen, ist zu kontaktieren.
8. Das einzufädelnde Seilende muss verschlossen sein (Verzinnung, Verschweißung, Schrumpfschlauch o.dgl.), um ein Aufdrehen des Seiles
und Verletzungen des Anwenders durch herausstehende Drähte oder Litzen zu verhindern.
Bei nachträglichen Seilkürzungen muss das Seilende erneut dauerhaft verschlossen werden.
9. Zur Gewährleistung der vollen Lastaufnahme müssen die Drahtseile frei von Beschädigungen und Verschmutzungen sein.
10. Seile und Drähte dürfen nicht über Kanten (z.B. bei seitlichem Seilausgang) gezogen werden.
11. Der Winkel der Seilablenkung darf gegenüber der Symmetrieachse des DSH maximal
12. Die Düse des DSH darf keinesfalls belastet werden (Knick- oder Druckbelastung) und muss immer frei zugänglich sein.
13. DSH müssen mindestens paarweise eingesetzt werden, d.h. die mit DSH abgehängten Objekte müssen an mindestens zwei Drahtseilen
befestigt sein, um die Drehung der Last um die eigene Achse am Drahtseil zu verhindern.
14. Nach einer Belastung der DSH über der zugelassenen max. Arbeitslast dürfen diese nicht mehr eingesetzt werden.
15. Seile und DSH dürfen nicht beschädigt sein!!
15.1 Zu den kritischen Beschädigungen gehören insbesondere (und nicht ausschließlich):
Risse, Deformationen oder Materialabtragungen, wie sie bspw. durch Aufprall, Stoß oder schwere Abschürfungen entstehen
können. Leichte Abschürfungen oder Deformationen an der Düse können Hinweise auf eine mögliche Schädigung im Inneren des
DSH sein, welche durch einen Schlag auf die Düse hervorgerufen wurde (bspw. durch Fall auf harten Untergrund).
15.2 Bei Fragen, ob es sich im konkreten Fall um unkritische Gebrauchsspuren oder möglicherweise kritische Beschädigungen handelt,
kontaktieren Sie bitte sicherheitshalber die Reutlinger GmbH, Abt. Qualitätswesen.
16. Bei Montage des DSH in das Gegenstück und Anziehen der Sicherungsmutter darf kein Werkzeug benutzt werden.
Abb. 1
REUTLINGER © GmbH, Offenbacher Landstr. 190, 60599 Frankfurt am Main, Germany
Abb. 2
α =
5° betragen (Abb. 2 & 2a).
Abb. 2a
Stand: 01.12.2015
Abb. 3