D E
G A R A N T I E
Garantie
• Die Garantieleistung umfaßt:
Allgemeine Einzelteile, bei denen nachweislich als Folge von Material-,
Produktions- oder Verarbeitungsfehlern ein Defekt aufgetreten ist. Elektrische
Einzelteile, die in diese Kategorie fallen.
• Garantiefrist:
Die Garantie beginnt mit dem Tag des Lieferung. Defekte werden nur
dann von der Garantie abgedeckt, wenn die Maschine vollständig auf der
DiBO-Website registriert ist: www.dibo.com. Die Garantiezeit ist auf 1 Jahre
festgelegt (oder max. 500 Stunden Arbeitszeit , wenn ein Stundenzähler
verwendet wird) , da einige Bedingungen erfüllt sind.
Garantiebedingungen bei 1 jahre Garantie:
• Die Maschine muss regelmäßig nach dem Wartungsplan (mindestens
einmal im Jahr) für einen Service bei DiBO B.V. oder einer anerkannten
Service- / Wartungsstation angeboten werden.
• Diese Garantiezeit kann nur gewährleistet werden, seit der Genehmigung
eines Wartungszertifikat.
• Ausgenommen von Garantie sind Verschleißteile wie Spritzpistolen,
Lanzen, Schläuche, ...
• DiBO Gmbh wird nicht in der Arbeitszeit und Kilometerkostenerstattung
erfüllen.
• Registrieren Sie Ihr Gerät online über Ihr Kunden- oder Händlerkonto.
Zwecks Abwicklung von Garantieansprüchen wenden Sie sich bitte direkt an
Ihren Lieferanten. Garantieansprüche, die zu spät gemeldet werden, können
nicht bearbeitet werden.
• Garantieleistung:
Die Garantieleistung bezieht sich auf die Reparatur des defekten Einzelteils.
Die Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die
ausgetauschten fehlerhaften Teile werden Eigentum von DIBO B.V.
• Von der Garantie ausgenommen sind:
Indirekt entstandene Schäden.
Normale Abnutzung.
Schäden infolge nachlässiger oder unsachgemäßer Benutzung.
Schäden, die beim Be- oder Entladen bzw. beim Transport entstanden sind.
Schäden durch Gefrierung.
Schäden, die zu spät gemeldet werden.
Kosten für Reparaturen durch Dritte.
• Die Garantie verfällt:
Bei Änderungen durch den Besitzer.
Im Falle von Reparaturen, die nicht von einem anerkannten DiBO-Techniker/
Händler durchgeführt wurden, oder bei Änderungen ohne vorherige
Zustimmung von DiBO.
• Haftungsausschluß:
DIBO B.V. kann als Hersteller nicht haftbar gemacht werden für Schäden
an Personen, Schäden an Eigentum von Dritten, Betriebsschäden,
Produktionsverlust, Kapitalverlust, Verlust von Gütern und dergleichen,
die durch mangelhafte oder zu späte Lieferung eines verkauften Artikels,
ungeachtet der diesbezüglichen Ursache, entstanden sind. DIBO B.V.
haftet nicht für eventuelle Schäden infolge der Verwendung chemischer
Reinigungsmittel.
DiBO 6