3.2.5 Messen der Spannkraft
Mit Hilfe eines HSK-Spannkraftmessgerätes wird die
vorhandene Spannkraft durch Einsetzen in die Spindel
gemessen. Mit den entsprechenden Betätigungskräften
am Zugbolzen (Tabelle 1) ergeben sich die HSK-
Spannkräfte (Einzugskräfte).
3.3 Demontage
Die Demontage des Verriegelungssystems erfolgt in
Lösestellung in folgender Reihenfolge:
•
Demontage des HSK-Spannsatzes
•
Spannhülse mit Spezialschlüssel lösen (Röhm Id.-
Nr. siehe Tabelle 3)
•
Spannhülse im Verbund mit Spannzange und Zugstan-
ge entnehmen
•
Zugbolzen von der Zugstangenverlängerung schrau-
ben (Hülsensteckschlüssel)
Die Demontage kann ausschließlich von der Spindel-
frontseite aus erfolgen. Die Spann- und Löseeinheit
muss nicht demontiert werden. Voraussetzung für die
Demontage des Zugbolzens ist eine Verdrehsicherung
der Zugstangenverlängerung.
4. Bedienung
Die Funktionsstellungen Lösen, Spannen und
Spannen ohne Werkzeug können mit unterschied-
lichen Spann- und Löseeinheiten realisiert werden.
Unabhängig von der Bauform und der Art der
Krafterzeugung (hydraulisch, pneumatisch, elektrisch)
müssen vor dem Anlauf der Spindel in jedem Fall
alle Betätigungselemente in eine Parkstellung fahren.
Entsprechende Kolben o. ä. dürfen das Zugbolze-
nende nicht mehr berühren und müssen während der
Spindelrotation konstant einen Sicherheitsabstand
einhalten.
Nach erfolgter Spannkrafteinleitung überträgt die
Verriegelungseinheit die eingeleitete Betätigungskraft
auf den HSK-Spannsatz und hält diese Zugkraft
mechanisch selbsthemmend. Die Betätigungskraft
muss und darf während der Rotation der Spindel nicht
mehr anstehen.
Die Überwachung der verschiedenen Funktionsstel-
lungen im Stillstand und der Spannstellung während
der Rotation können individuell mit Sensoren unter-
schiedlicher Bauart gelöst werden, wobei insbesonde-
re die Hinweise in Kapitel . zu beachten sind.
5. Wartung, Instandhaltung
Die Verriegelungseinheit ist wartungsfrei. Schmier-
zyklen oder der Austausch von Verschleißteilen sind
nicht erforderlich.
Zur Funktionskontrolle werden Spannkraftmes-
sungen empfohlen. Nach einem Leerhub (Spannen
ohne Werkzeug) kann die HSK-Spannkraftmessung
mit handelsüblichen Geräten erfolgen.
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Der Zustand der Verriegelungseinheit ist ausschlagge-
bend für dessen Funktion, Spann-, Verriegelungskraft
und Lebensdauer. Zur Überprüfung des Zustandes muss
er in regelmäßigen Zeitabständen gemäß den War-
tungsanleitungen überprüft werden. Unabhängig von der
Spannfrequenz, nach ca. 40 Betriebsstunden, muss eine
Spannkraftkontrolle erfolgen. Falls erforderlich, sind dazu
spezielle Spannkraftmessvorrichtungen (Einzugskraft-
messgeräte) zu verwenden.
Bei extremen Abweichungen der Spannkraft vom Sollwert
ist zunächst der HSK-Spannsatz zu schmieren (siehe
Bedienungsanleitung vom Spannsatz). Sollte diese Maß-
nahme nicht zum gewünschten Ergebnis führen, so ist
der HSK-Spannsatz auszutauschen. Die Spannkraftmes-
sungen können durch Hubmessungen unterstützt werden.
Erst wenn auch mit einem neuen HSK-Spannsatz kein
optimales Ergebnis erreicht wird, ist bei außergewöhn-
lichem Spannkraftabfall die Verriegelungseinheit entspre-
chend der Vorgehensweise nach 3.3 zu wechseln.
6. Ersatzteile
Defekte oder verschlissene Einzelteile werden nicht
erneuert. In solchen Fällen wird die Verriegelungseinheit
immer komplett ausgetauscht.
Um Nachbestellungen von Ersatzteilen reibungslos
durchführen zu können, ist die Angabe der auf der
Baugruppe eingravierten 7-stelligen Ident-Nummer
und - wenn vorhanden - die Fabrikationsnummer
erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich ORIGI-
NAL-Röhm-Einbauteile bzw. Einbauteile von autorisierten
Lieferanten der Fa. Röhm GmbH zu verwenden sind. Für
alle Schäden, die durch die Verwendung von Fremdbau-
teilen entstehen, erlischt jegliche Haftung der Fa. Röhm
GmbH.
Weiter erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf:
1.
Schäden, verursacht durch den Betreiber durch
Nichterfüllung der schriftlichen Anweisungen des
Verkäufers in Bezug auf den Betrieb und die Wartung
der Ausrüstung.
.
Natürlichen Verschleiß.
3.
Schäden durch Einwirkung von höherer Gewalt.
4.
Schäden, verursacht durch Fehlbedienung jeglicher Art
oder verursacht durch nicht sachgemäßen Einsatz oder
Betrieb der Spanneinrichtung oder Teile derselben.
5.
Schäden, die durch Dritte verursacht wurden.
6.
Schäden, die durch Einsatz der Anlage oder Teile
derselben unter geänderten Bedingungen (z.B. Werk-
stoffe, Werkstücke, Werkzeuge, Schnittparameter,
Programme etc.) erfolgen, insbesondere ohne Rück-
sprache und schriftliche Freigabe durch den Verkäufer
bzw. Hersteller.
7.
Schäden, die auf geänderte Umgebungsbedingungen
zurückzuführen sind.
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