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KONG s.p.a. - Via XXV Aprile, 4 - (zona industriale)
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1 – ALLGEMEINE INFORMATIONEN
A) Die vom Hersteller gelieferten Informationen (nachstehend Informationen genannt) müssen
vom Anwender vor dem Einsatz der Ausrüstung gelesen und gut verstanden werden. Achtung:
Die Informationen betreffen die Beschreibung der Eigenschaften, der Leistungen, der Montage,
des Abbaus, der Instandhaltung, der Aufbewahrung, der Desinfektion usw. der Ausrüstung.
Auch wenn sie einige Anwendungshinweise enthalten dürfen sie unter reellen Umständen
nicht als tatsächliche Bedienungsanleitung betrachtet werden (so wie die Betriebs- und
Wartungsanleitung eines Autos einem nicht das Fahren beibringt und keine Fahrschule ersetzen
kann). Achtung: Bergsteigen auf Fels und Eis, Abseilen, Klettersteige, Höhlenforschung, Ski-
Bergwandern, Canyoning, Erkundung, Rettungsdienst, Tree-Climbing, Arbeiten in der Höhe sind
alle sehr gefährliche Aktivitäten, die Unfälle auch mit tödlichem Ausgang verursachen können.
Der Anwender übernimmt die Verantwortung für alle Risiken, die aus diesen Tätigkeiten und der
Verwendung jeder unserer Ausrüstungen entstehen.
Diese Ausrüstung darf nur von körperlich geeigneten und bezüglich deren Gebrauch
ausgebildeten (informierten und geschulten) Personen oder unter der direkten Aufsicht von
Ausbildern/Aufsichthabenden benutzt werden, die deren Sicherheit gewährleisten.
B) Vor und nach dem Gebrauch muss der Anwender alle Kontrollen durchführen, die in den
spezifischen Informationen beschrieben sind und insbesondere sicherstellen, dass die Ausrüstung:
- in optimalem Zustand ist und richtig funktioniert,
- für den Gebrauch geeignet ist: es sind nur die Techniken zugelassen, die nicht durchgestrichen
sind, jeder andere Einsatz gilt als nicht sachgemäß und von daher potentiell als gefährlich.
C) Wenn der Anwender auch nur den geringsten Zweifel an den Sicherheitsbedingungen und
der Wirksamkeit der Ausrüstung hat, muss er sie umgehend ersetzen, insbesondere nach
einer Fallsicherung. Der unsachgemäße Gebrauch, die mechanische Verformung, das zufällige
Herunterfallen, der Verschleiß, die chemische Verunreinigung, das Aussetzen bei Temperaturen
von unter -30°C oder über 50°C bei Bestandteilen/Vorrichtungen aus Stoff/Kunststoff und + 100°C
für metallische Ausrüstungen sind einige Beispiele anderer Ursachen, die die Lebensdauer der
Ausrüstung verringern, einschränken oder sogar annullieren können. Es wird der persönliche
Gebrauch der Ausrüstung empfohlen, um Schutzgrad und Wirksamkeit konstant zu überwachen.
D) Diese Ausrüstung kann in Verbindung mit persönlichen Schutzausrüstungen nach der Richtlinie
89/686/EWG verwendet werden, wenn diese mit den entsprechenden Herstellerinformationen
kompatibel ist.
E) Die Position des Anschlagpunkts ist von grundlegender Wichtigkeit für die Sicherheit bei
einem Sturz im freien Fall: bewerten Sie sorgfältig die Höhe unter dem Anwender, die potentielle
Fallhöhe, die Seilverlängerung, die Verlängerung bei Präsenz eines Aufpralldämpfers, die Statur
des Anwenders und den Pendel-Effekt, um jedes mögliche Hindernis zu vermeiden (z.B. den
Boden, das Reiben, Abschürfungen usw.).
F) Der Mindestwiderstand der Anschlagstellen bei natürlichen oder künstlichen Elementen
muss mindestens 12 kN betragen. Die natürlichen Elemente (Fels, Pflanzen usw.) können nur
empirisch bewertet werden, weshalb diese Bewertung von einer erfahrenen und sachkundigen
Person ausgeführt werden muss, während die Bewertung der künstlichen Anschlagstellen
(Metall, Beton usw.) wissenschaftlich ausgeführt werden kann. Diese Bewertung muss von einer
qualifizierten Person vorgenommen werden.
G) Es ist strengstens verboten, das Produkt zu verändern und/oder zu reparieren:
H) Die Ausrüstung keinen Hitzequellen oder chemischen Substanzen aussetzen. Die direkte
Sonnenstrahlung vor allem bei Textil- oder Kunststoffausrüstungen auf ein Mindestmaß verringern.
Bei niedrigen Temperaturen und Feuchtigkeit kann es zu Eisbildung kommen, die bei
Textilvorrichtungen deren Flexibilität beeinträchtigen und das Risiko von Schnitten oder
Abschürfungen steigern kann.
I) Prüfen, dass die Ausrüstung ganz, in Originalverpackung und mit den entsprechenden
Hinweisen des Herstellers geliefert wird. Für Ausrüstungen, die in andere Länder als die
ursprünglichen Bestimmungsländer verkauft werden, ist der Händler verpflichtet, diese
Informationen zu prüfen und die Übersetzung derselben zu liefern.
L) Alle unsre Ausrüstungen sind Stück für Stück geprüft/kontrolliert in Übereinstimmung mit
den Prozeduren des zertifizierten Qualitätssystems gemäß der Norm UNI EN ISO 9001. Die
persönlichen Schutzausrüstungen wurden von der benannten Stelle zertifiziert, die in den
spezifischen Gebrauchsanweisungen der Ausrüstung genannt ist und, wenn in Klasse III, auch
der Kontrolle der Produktion lt. Artikel 11/B der Richtlinie 89/686/EWG, durch die benannte Stelle
unterzogen, deren Akkreditierungsnummer auf dem Produkt markiert ist.
Achtung: Trotz aller Anstrengungen schaffen es die Labortests, die Abnahmeprüfungen,
die Informationen und Normen nicht immer, die Praxis wiederzugeben, weshalb die
Resultate, die bei tatsächlichen Einsatzbedingungen der Ausrüstung in der natürlichen
Umgebung erhalten werden, manchmal auch beachtlich hiervon abweichen können. Die
besten Anleitungen sind die ständige Gebrauchspraxis unter der Aufsicht kompetenter
und geschulter Personen.
2 – ARBEITEN IN DER HÖHE
Zusatzinformationen für persönliche Sicherheitssysteme zum Schutz vor Sturz aus der Höhe.
Für die Sicherheit zum Schutz vor Stürzen aus der Höhe ist es wesentlich:
- eine
Risikoeinschätzung
vorzunehmen
Sicherheitssystem, dessen Bestandteil diese Vorrichtung ist, zuverlässig und sicher ist,
- Einen Notfallplan vorzubereiten, um eventuell auftretende Notfälle zu beheben, die bei dem
Gebrauch der Vorrichtung eintreten können,
- Sicherzustellen, dass die Anschlagausrüstung oder der Anschlagpunkt immer so hoch als
möglich positioniert ist und dass die Arbeit so ausgeführt wird, dass die möglichen Stürze und
die jeweilige Höhe auf ein Mindestmaß reduziert werden.
- Sicherzustellen, dass die benutzten Ausrüstungen zweckgeeignet und zertifiziert sind.
Wichtig: Bei einem Absturzschutzsystem muss unbedingt ein Ganzkörper-Auffanggurt nach den
einschlägigen Vorschriften verwendet werden.
3 – INSTANDHALTUNG UND LAGERUNG
Die Instandhaltung dieses Produkts sieht vor:
- häufiges In lauwarmem Trinkwasser (30°C) waschen, ggf. mit dem Zusatz eines
Neutralreinigers. Ausspülen und ohne Schleudern trocknen, dabei nicht dem direkten
Sonnenlicht aussetzen,
- die beweglichen Teile schmieren (nur bei metallischen Ausrüstungen), dabei silikonhaltige
Öle benutzen. Diese Arbeiten nach dem Trocknen der Ausrüstung vornehmen und dabei den
Kontakt mit den Textilteilen vermeiden,
Außerdem, bei Bedarf:
- desinfizieren und dabei die Ausrüstung eine Stunde lang in lauwarmem Wasser einweichen,
das mit 1% Bleichmittel (Natriumhypochlorit) verdünnt wurde. Mut Trinkwasser ausspülen
und ohne Schleudern trocknen, dabei nicht dem direkten Sonnenlicht aussetzen, Die
Textilausrüstungen nicht im Autoklav sterilisieren.
Lagerung: die Ausrüstungen trocken (relative Feuchtigkeit 40-90%), kühl (Temperatur 5-30°C)
und dunkel lagern. Die Umgebung muss neutral sein (auf keinen Fall in salzigen und/oder
sauren Umgebungen einlagern). Scharfe Kanten, korrodierende Substanzen und anderen
beeinträchtigende Bedingungen vermeiden.
4 – KONTROLLEN UND ÜBERPRÜFUNGEN
Wir empfehlen, unbedingt die Kontrollen vor und nach dem Gebrauch auszuführen, die in den
spezifischen Betriebsanleitungen der Ausrüstung beschrieben sind.
Vorbehaltlich strengerer gesetzlicher Auflagen empfehlen wir die Überprüfung der Ausrüstungen
I - 23804 MONTE MARENZO (LC) - ITALY
und
sicherzustellen,
dass
das
der Kategorie III einmal im Jahr durch eine sachkundige, d.h. geschulte und vom Hersteller
befugte Person. Die Resultate der regelmäßigen Kontrollen müssen auf den Prüfdatenblättern
der Ausrüstung oder in dem entsprechenden Register eingetragen werden.
5 – STANDZEIT DER AUSRÜSTUNG
Sorgfältig Punkt 1C lesen. Die Lebensdauer der metallischen Vorrichtungen ist unbestimmbar,
theoretisch unbegrenzt, während für jene aus Textilien, Synthetik und Kunststoff, auf 10 Jahre
ab dem Produktionsjahr (in der Seriennummer angegeben) begrenzt ist, vorausgesetzt, dass:
die Wartung und Lagerung vorschriftsgemäß nach Punkt 3 ausgeführt werden, die Resultate der
Kontrollen vor und nach dem Gebrauch sowie die regelmäßigen Überprüfungen positiv sind und die
Ausrüstung korrekt benutzt wird, ohne dabei ¼ der markierten Last zu überschreiten.
Die Ausrüstungen, welche die Kontrollen vor und nach dem Gebrauch oder die regelmäßigen
Kontrollen nicht bestanden haben, müssen entfernt werden.
6 – GESETZLICHE AUFLAGEN
Berufliche und freizeitrelevante Tätigkeiten werden häufig von einschlägigen Landesgesetzen
geregelt, die Einschränkungen nach sich ziehen können bzw. das Tragen von PSA und die
Vorbereitung von Sicherheitssystemen verlangen, deren Bestandteile die PSA sind. Der Anwender
ist verpflichtet, diese Gesetze zu kennen, die andere Grenzwerte als die vorsehen können, die in
diesen Anleitungen zu finden sind.
7 – GARANTIE
Der Hersteller garantiert die Konformität der Ausrüstung mit den zum Zeitpunkt der Herstellung
geltenden einschlägigen Auflagen. Die Mängelgarantie ist auf die Fabrikationsfehler und
Rohstoffmängel begrenzt: Sie umfasst nicht den normalen Verschleiß, Rosten, Schäden
durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. Verwendung bei Wettkämpfen, durch unsachgemäße
Instandhaltung, Transport, Aufbewahrung oder Lagerung usw.. Die Garantie verfällt bei Änderungen
oder Manipulationen der Ausrüstung. Die Gültigkeit entspricht der gesetzlichen Garantie des
Landes, in dem die Ausrüstung verkauft wird, ab dem Verkaufsdatum durch den Hersteller. Nach
dieser Frist können gegenüber dem Hersteller keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
Jede Anfrage für eine Reparatur oder das Auswechseln unter Garantie muss mit dem Kaufbeleg
versehen sein. Wenn der Defekt anerkannt wird, dann verpflichtet sich der Hersteller zur Reparatur
oder nach ihrem Dafürhalten zum Auswechseln oder zur Geldrückgabe der Ausrüstung. Die Haftung
des Herstellers geht in keinem Fall über den Rechnungspreis der Ausrüstung hinaus.
8 – SPEZIFISCHE INFORMATIONEN
Die Karabiner (Abb. 1) sind Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) in Kategorie III und nach
einer oder beider der folgenden Normen zertifiziert:
- EN 12275:13, Karabiner für Bergsteigen, Klettern und damit verbundene Tätigkeiten. Sie sind
Teil des Sicherungssystems zur Fallsicherung des Kletterers,
- EN 362:04, Karabiner zum Verbinden von Elementen in Systemen persönlicher
Schutzausrüstung als Fallsicherung, z.B.: Auffangsicherung, Arbeitsplatzpositionierung, Aufstieg
bei Seilen, Auffangen und Rettungsdienst.
Wichtig: Bewerten Sie sorgfältig die Eignung des gewählten Anschlagpunkts in Funktion der
vorgesehenen Anwendung. Sicherstellen, dass die in die Anschlagung eingesetzten Karabiner
sich frei bewegen und sich immer mit perfekt geschlossenem Schnapper in der vorhersehbaren
Richtung der Lastanwendung positionieren können.
Terminologie der Teile (Abb. 1):
- (A) Körper,
- (B) Schnapper,
- (C) Klemmvorrichtung des Schnappers:
- (C1) Schraubverschluss (manuelle Klemmung),
- (C2) Express-Verschluss (automatische Schnapperklemmung)
- (C3) Twistlock/Autoblock-Verschluss (automatische Schnapperklemmung)
- (C4) Sicherheitshebel (automatische Schnapperklemmung)
Positionierung für maximale Resistenz (Abb. 2). Achtung: die Verbindung mit breiten Elementen
verringert die Widerstandskraft des Karabiners (Abb. 3) und kann die Öffnung und das
Schließen des Schnappers beeinträchtigen (Abb. 4).
Wichtig:
- Vor der Nutzung der Karabiner bei Einsätzen in luftiger Höhe müssen die tatsächlichen Lasten
berechnet werden, denen diese unterliegen (Abb. 5). Diese Lasten dürfen nie ¼ der auf dem
Karabiner markierten Last überschreiten (SWL 1:4),
- Bei Arbeiten, die ein häufiges Öffnen und Schließen erfordern, empfiehlt sich die Verwendung von
Modellen mit automatischer Schnapperklemmung (Abbildungen 26-27-28 und 29) anstelle einer
manuellen Vorrichtung (Abb. 25 und 30),
- bei der Verwendung in einem Absturzsicherungssystem die Länge des Karabiners berücksichtigen,
- den Schnapper nicht bei Karabiner unter Last öffnen.
Beispiele für die richtige Verwendung des Karabiners
- mit Halbmastwurf zur Sicherung der Dynamik des zweiten Kletterers in der Seilschaft (Abb. 6),
- bei der Komposition von Umlenkungen (Abb. 7); die "Fast" (D) limitieren die Verschiebung der
Schlinge (E) auf dem Karabiner (F).
Richtige Verwendung der Fast: aus Edelstahl (Abb. 8), Kunststoff (Abb. 9), Gummi (Abb. 10), aus
Edelstahlstab (Abb. 11).
Beispiele für den unsachgemäßen und gefährlichen Gebrauch der Fast (Abb. 12), Achtung:
Lebensgefahr!
Anwendungsbeispiele der Umlenkungen:
- Richtiges Einlegen des Steigseils in den Karabiner (Abb. 13),
- falsches und gefährliches Einlegen des Steigseils in den Karabiner (Abb. 14), Achtung: Ein Sturz
kann zum ungewollten Herausspringen des Seils führen,
- Falsches Einlegen des Karabiners in den Anschlagpunkt (Abb. 15).
Wichtig: Sicherstellen, dass die Umlenkung immer unter dem Anschlagpunkt bleibt (Abb. 16),
- Die Verwendung der Umlenkungen erleichtert das Gleiten des Seils und hilft bei der Minderung
des Sturzfaktors (Abb. 17).
- Den Karabiner als Aufstiegshilfe niemals so anfassen, wie zu sehen in Abb. 18.
gesamte
Beispiele für mögliche unbeabsichtigte Öffnungen:
- dynamischer Stoß gegen den Fels (Abb. 19),
- hervorstehender Fels, der den Schnapper öffnet (Abb. 20),
- Vibrationen aufgrund des gleitenden Seils bei einem Sturz (Abb. 21).
Beispiele für unsachgemäße und gefährliche Positionierungen:
- eine zu große Anschlagstelle kann dazu führen, dass sich der Schnapper nicht schließen lässt
(Abb. 22),
- Positionen, die zu seitlichen bzw. quer wirkenden Kräften bzw. Torsionen führen können (Abb. 23),
- die Abseilvorrichtung drückt auf den Schraubverschluss (Abb. 24).
9 – KONTROLLEN VOR UND NACH DEM GEBRAUCH
Kontrollieren und sicherstellen dass:
- der Karabiner für den vorgesehenen Gebrauch geeignet ist
- der Karabiner keine mechanischen Verformungen und Anzeichen von Rissen oder Verschleiß
aufweist,
- die textilen Teile:
- keine Schnitte, Abnutzung oder Schäden durch Verwendung, Hitze, Chemikalien, scharfe
Kanten usw. aufweisen, insbesondere die Kontaktteile mit den Karabinern prüfen,
- keine kaputte Nähte aufweisen: Achtung bei geschnittenen oder lockeren Fäden.
Außerdem prüfen, dass:
- der Schnapper sich bei Betätigen ganz öffnet und sich bei Loslassen automatisch und vollständig
schließt,
- die Klemmvorrichtung des Schnappers muss so funktionieren, wie in den Abbildungen 25 – 26 –
27 – 28 – 29 und 30 beschrieben.
Vor jedem Gebrauch und in absoluter Sicherheit einen Haltetest der Vorrichtung testen indem das
gesamte Gewicht an diese gehängt wird.
10 – ZERTIFIZIERUNG
Diese Vorrichtung wurde von einer der folgenden akkreditierten Prüfstellen zertifiziert:
- Nr. 0123 - TÜV SÜD Product Service GmbH Daimlerstraße 11 - 85748 Garching – Deutschland.
- Nr. 2008 – DOLOMITICERT scrl - z.i. Villanova, 7/A – 32013 Longarone BL – Italien
Referenztext: ITALIENISCH