Reparatur und Wartung
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Reparaturen und Wartungsarbeiten an der montierten Treppe müssen von einer sachkundigen
Person regelmäßig durchgeführt werden.
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Gewerblich genutzte Treppen sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierfür
Befähigte Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Garantie
Sollte ein Teil innerhalb von 1 Jahr nach dem Lieferdatum, bei sachgemäßer Benutzung, nicht rich-
tig funktionieren oder defekt sein, werden wir dieses mit einer kostenlosen Lieferung ersetzen.
Ausgeschlossen von der Garantie sind:
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Unzweckmäβiger Gebrauch
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Transportschäden
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Unsachgemäβe Montage
Wichtiger Hinweis
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Die Tragfähigkeit der Treppe (1 Person plus etwaige Gegenstände) beträgt max. 150 kg.
Jede zusätzliche Belastung kann zu Schäden an der Treppe führen und ernsthafte
Personenschäden zur Folge haben.
ACHTUNG: Ist die Treppe einmal ganz montiert, darf diese nicht wieder
AUSEINANDERGENOMMEN werden!
Benutzerinformation Treppe GS50/GS55
Bitte nehmen Sie bei Störung oder Schäden
Kontakt mit Ihrem Lieferant auf.
Gorter ist EN-ISO-9001 zertifiziert
DE
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