Garantie / DE / CH / AT / LU
Dieser Artikel der Marke Madeira
wurde nach den modernsten Fer-
tigungsmethoden hergestellt und
unterliegt einer ständigen strengen
Qualitätskontrolle.
Deutschland:
Die HORNBACH Baumarkt AG,
Hornbachstraße 11, 76879 Born-
heim
Schweiz:
Die HORNBACH Baumarkt
(Schweiz) AG, Schellenrain 9,
CH-6210 Sursee
Österreich:
Die HORNBACH Baumarkt
GmbH, IZ. NÖ-Süd, Str.3, Obj.64,
2355 Wiener Neudorf
Luxemburg:
Die HORNBACH Baumarkt
( Luxemburg) AG, 31 Rue du Puits
Romain, 8070 Bertrange
(nachfolgend Garantiegeber), ga-
rantiert entsprechend den nachfol-
genden Bestimmungen für die Qua-
lität der Maschinen.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre.
Die Garantiezeit beginnt mit dem
Kaufdatum. Bitte bewahren Sie zum
Nachweis des Kaufdatums den Origi-
nalkassenbon oder die Originalrech-
nung gut auf.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für
Fabrikations- oder Materialfehler. Die
Garantie gilt nur bei Verwendung des
Artikels im privaten Gebrauch.
Die Garantie gilt nicht für Mängel,
die auf
• missbräuchliche oder unsachge-
mäße Anwendung,
• Gewaltanwendung oder Fremd-
einwirkungen,
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DE
• Schäden durch Nichtbeachtung
der Montage- oder Gebrauchsan-
leitung,
• den Anschluss an eine falsche
Netzspannung oder Stromart,
• eine nicht fachgerechte Installati-
on,
• eine Überlastung des Gerätes,
• eine Verwendung von nicht zuge-
lassenen Einsatzwerkzeugen oder
Zubehör,
• Nichtbeachtung der Wartungs-
und Sicherheitsbestimmungen,
• Eindringen von Fremdkörpern in
das Gerät,
• Verwendungsgemäßen, üblichen
Verschleiß
• den gewerblichen Gebrauch
zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind
des Weiteren Schäden an Verschleiß-
teilen, die auf normalen Verschleiß zu-
rückzuführen sind. Die Garantie um-
fasst auch keine Begleitschäden oder
Folgeschäden sowie mögliche Ein-
und Ausbaukosten im Garantiefall.
3. Leistungen aus der Garantie
Während der Garantiezeit prüft der
Garantiegeber den defekten Artikel
um festzustellen, ob ein Garantie-
fall vorliegt. Liegt ein Garantiefall
vor, dann repariert oder tauscht der
Garantiegeber den Artikel auf seine
Kosten. Sofern der Artikel im Zeit-
punkt des Garantiefalls nicht mehr
lieferbar ist, ist der Garantiegeber
berechtigt, den Artikel gegen ein
ähnliches Produkt auszutauschen.
Der ausgetauschte Artikel oder Tei-
le dieses gehen in das Eigentum
des Garantiegebers über.
Die Garantieleistungen (Reparatur
oder Austausch) verlängern die Ga-
rantiezeit nicht. Durch die Garan-
tieleistungen entsteht auch keine
neue Garantie.
Luxemburg: Während einer Repara-
tur besteht kein Anspruch auf einen
Ersatzartikel.
Die Wahl der Garantieleistungen
(Reparatur oder Austausch) erfolgt
nach freiem Ermessen des Garan-
tiegebers. Es besteht kein Anspruch
auf eine bestimmte Garantieleis-
tung oder die Rückerstattung des
Kaufpreises.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inan-
spruchnahme der Garantie an den
nächsten HORNBACH-Baumarkt.
Diesen finden Sie unter www.horn-
bach.com.
Die Inanspruchnahme der Garantie
kann nur bei Vorlage des defekten
Artikels
und des Originalkassen-
bons oder der Originalrechnung er-
folgen.
5. Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte aus Ge-
währleistung und Produkthaftung
werden durch die Garantie nicht
eingeschränkt.
Luxemburg: Die gesetzlichen Ge-
währleistungsrechte für Verbrau-
cher (Konformitätsgewährleistung
gemäss des luxemburgischen Code
de la consommation sowie Konfor-
mitätsanspruch bei Übergabe und
Garantie gegen verdeckte Mängel
des luxemburgischen Code civil)
werden durch die Garantie nicht
eingeschränkt. Die Konformitätsge-
währleistung gemäß des luxembur-
gischen Code de la consommation
dauert zwei (2) Jahre ab Lieferung
des Artikels.
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