16. Reparaturen nur vom Elektro-
fachmann
– Reparaturen dürfen nur von einer
Elektrofachkraft ausgeführt werden,
andernfalls können Unfälle für den
Betreiber entstehen.
17. Geräusch
– Bei Verwendung des Kompres-
sors Gehörschutz tragen.
18. Austausch der Anschlussleitung
– Wenn die Anschlussleitung be-
schädigt wird, muss sie vom Her-
steller oder einer Elektrofachkraft
ersetzt werden, um Gefährdungen
zu vermeiden.
Sicherheitshinweise zum Arbeiten
mit Druckluft und Ausblaspistolen
•
Verdichter und Leitungen erreichen
im Betrieb hohe Temperaturen.
Berührungen führen zu Verbrennun-
gen.
•
Die vom Verdichter angesaugten
Gase oder Dämpfe sind frei von
Beimengungen zu halten, die in
dem Verdichter zu Bränden oder
Explosionen führen können.
•
Beim Lösen der Schlauchkupp-
lung ist das Kupplungsstück des
Schlauches mit der Hand festzu-
halten, um Verletzungen durch den
zurückschnellenden Schlauch zu
vermeiden.
•
Bei Arbeiten mit der Ausblaspis-
tole Schutzbrille und Atemschutz
tragen. Durch Fremdkörper, weg-
geblasene Teile und aufgewirbelten
Staub können leicht Verletzungen
und Gesundheitsschäden durch
Einatmen verursacht werden.
Staubaufwirbelnde Arbeiten sollten
draußen durchgeführt werden.
•
Mit der Ausblaspistole keine Per-
sonen anblasen oder Kleidung am
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D
Körper reinigen.
Sicherheitshinweise beim Farbsprit-
zen
•
Keine Lacke oder Lösungsmittel mit
einem Flammpunkt von weniger als
55° C verarbeiten.
•
Lacke und Lösungsmittel nicht er-
wärmen.
•
Werden gesundheitsschädliche
Flüssigkeiten verarbeitet, sind zum
Schutz Filtergeräte (Gesichtsmas-
ken) erforderlich. Beachten Sie
auch die von den Herstellern sol-
cher Stoffe gemachten Angaben
über Schutzmaßnahmen.
•
Die auf den Umverpackungen der
verarbeiteten Materialien aufge-
brachten Angaben und Kennzeich-
nungen der Gefahrstoffverordnung
sind zu beachten. Gegebenenfalls
sind zusätzliche Schutzmaßnah-
men zu treffen, insbesondere ge-
eignete Kleidung und Masken zu
tragen.
•
Während des Spritzvorgangs sowie
im Arbeitsraum darf nicht geraucht
werden. Auch Farbdämpfe sind
leicht brennbar.
•
Feuerstellen, offenes Licht oder
funkenschlagende Maschinen
dürfen nicht vorhanden sein, bzw.
betrieben werden.
•
Speisen und Getränke nicht im
Arbeitsraum aufbewahren oder ver-
zehren. Farbdämpfe sind schädlich.
•
Der Arbeitsraum muss größer als
30 m
sein und es muss ausrei-
3
chender Luftwechsel beim Spritzen
und Trocknen gewährleistet sein.
Nicht gegen den Wind spritzen.
Grundsätzlich beim Verspritzen
von brennbaren, bzw. gefährlichen
Spritzgütern die Bestimmungen der
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01.04.15 10:54
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