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ENTSORGUNG

Gemäß der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und ElektronikAltgeräte (WEEE)
weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder seiner
Verpackung darauf hin, dass das Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer getrennt
von anderen Abfällen gesammelt werden muss. Aus diesem Grund muss der Benutzer
das Gerät am Ende seiner Lebensdauer den entsprechenden Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte übergeben. Alternativ zur selbstständigen
Handhabung können Sie die Geräte, die Sie entsorgen möchten, beim Kauf eines
neuen äquivalenten Gerätetyps an den Einzelhändler liefern. Bei Elektronikhändlern
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 ist es auch möglich,
Elektronikprodukte mit einer Größe von weniger als 25 cm kostenlos und ohne
Abnahmeverpflichtung zu liefern. Die sachgemäße getrennte Sammlung für die
spätere Zuführung der stillgelegten Geräte zur umweltgerechten Wiederverwertung,
Behandlung und Entsorgung trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die
Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden und die Wiederverwendung und / oder das
Recycling Materialien, aus denen die Ausrüstung besteht zu fördern, was maximale
Sicherheitsbedingungen für die Umwelt gewährleistet.
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