Gesetzliche Bestimmungen - Niko 360-45011 Mode D'emploi

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7. GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

- Die Installation darf ausschließlich von einem Fachmann des Elektrohandwerks unter Berücksichtigung
der geltenden Vorschriften vorgenommen werden.
- Übergeben Sie dem Benutzer diese Gebrauchsanleitung. Sie ist den Unterlagen der elektrischen
Anlage beizufügen und muss auch eventuellen neuen Besitzern übergeben werden. Zusätzliche
Exemplare erhalten Sie über unsere Website oder unseren Servicedienst.
- Bei der Installation müssen Sie u.a. Folgendes berücksichtigen:
- die geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften;
- den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Installation;
- diese Gebrauchsanleitung die im Zusammenhang mit jeder spezifischen Anlage gesehen werden
muss;
- die Regeln fachmännischen Könnens.
- Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich an die Niko-Hotline oder an eine anerkannte Kontrollstelle
wenden:
Web-site: http://www.niko.be; E-Mail: support@niko.be;
Hotline Belgien: +32 3 760 14 82
Hotline Moeller Deutschland:
Berlin: +49 30 701902-46
Düsseldorf: +49 2131 317-37
Stuttgart: +49 711 68789-51
Mail: gebaeudeautomation@moeller.net
Österreich: Moeller Gebäudeautomation UG Schrems 0043-2853-702-0
Hotline Slowakei: +421 263 825 155 – E-mail: niko@niko.sk
Im Falle eines Defektes an Ihrem Niko-Produkt, können Sie dieses mit einer genauen Fehlerbe-
schreibung (Anwendungsproblem, festgestellter Fehler, usw.) an Ihren Moeller- oder Niko-EGH
zurückbringen.
DE
Hamburg: +49 40 75019-281
Frankfurt a.M.: +49 69 50089-263
München: +49 89 460 95-218
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