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Haftung

1. Reklamationen zu äußerlich wahrnehmbaren Mängeln an Waren und Unzulänglichkeiten müssen
innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung erfolgen, da andernfalls jeder Anspruch des Käufers gegenüber
BERG Toys in dieser Angelegenheit verfällt.
2. Reklamationen zu äußerlich nicht wahrnehmbaren Mängeln müssen - da andernfalls jeglicher Anspruch
des Käufers gegenüber BERG Toys verfällt - innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung bzw.
nachdem diese berechtigterweise hätten entdeckt werden können, jedoch spätestens innerhalb von 3
Monaten nach Lieferung erfolgen.
3. BERG Toys bürgt für die Tauglichkeit der durch sie gelieferten Waren mit der Maßgabe, dass BERG
Toys garantiert, dass die Waren zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Lieferung den Anforderungen an die
normale Handelsqualität und den in dieser Vereinbarung aufgeführten besonderen Spezifikationen
entsprechen, insofern diese mit dem Käufer vereinbart wurden.
4. BERG Toys haftet nicht für Schäden, verursacht durch unerlaubte Handlungen ihrer und/oder mehrerer
ihrer Arbeitnehmer, für die BERG Toys aufgrund von Art. 6:170 BW (Bürgerliches Gesetzbuch der
Niederlande) haftbar gemacht werden könnte, vorbehaltlich dieser Schaden wurde absichtlich oder
grob fahrlässig von BERG Toys und/oder ihren Arbeitnehmern verursacht. Der Käufer stellt BERG Toys
von Ansprüchen Dritter auf Vergütung eines jeglichen durch diesen Dritten erlittenen Schadens frei, der
infolge des Gebrauchs von Waren durch den Käufer und/oder dessen Arbeitnehmer oder aber durch
Dritte entstanden ist. Im Falle von Mängeln, wie in Art. 1 und 2 aufgeführt, haftet BERG Toys in keiner
anderen Weise für Schäden infolge von Unzulänglichkeiten bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen in
Bezug auf den Käufer, worunter die Verpflichtung zur Lieferung der Waren, die dem Käufer und/oder
seinen Arbeitnehmern entstehen, wenn den in Art. 1 bzw. 2 aufgeführten Anforderungen entsprochen
wurde, vorbehaltlich und insoweit dieser Schaden absichtlich oder durch grobe Schuld seitens der
BERG Toys und/oder ihrer Arbeitnehmer verursacht wurde.
5. Jegliche Haftung von BERG Toys für betriebliche Folge- und/oder indirekte Schäden ist
ausgeschlossen.
6. Die Vergütung von Schäden, verursacht durch Mängel an den Waren, wird nie höher als der
Rechnungswert der betreffenden Ware sein.
7. Jegliche Forderung gegen BERG Toys verfällt nach Ablauf eines Jahres, nach dem die Forderung
entstanden ist.
8. Alle Mittel zur Widerrede/Verteidigung, welche BERG Toys aus der mit dem Käufer geschlossen
Vereinbarung zur Abwehr ihrer Haftung entnehmen kann, können auch durch die Arbeitnehmer von
BERG Toys herangezogen werden, so als ob diese Arbeitnehmer selber eine der Parteien der
Vereinbarung wären.
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