Annexe
Dem Lizenznehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MINOLTA
erlaubt:
G
Kopien der Software zu anderen als den hier ausdrücklich genannten
Zwecken zu verwenden, anzufertigen, zu verändern, mit anderer
Software zu mischen oder zu übertragen,
G
die Software zu entassemblieren oder entkompilieren, vorbehaltlich
anderslautender gesetzlicher Bestimmungen oder
G
die Software oder eine Kopie davon zu vermieten, zu verleasen, zu
übertragen oder eine Unterlizenz zu erteilen.
Haftungsbeschränkungen
MINOLTA gewährt bei sachgerechter Benutzung eine Garantie auf
Material und Verarbeitung der Hardware, die die Software beinhaltet. Die
Haftungsbedingungen und -beschrän-
kungen bezüglich der Hardware, die die Software beinhaltet, sind in den
Gewährleistungsbedingungen aufgeführt, die mit der Hardware
ausgeliefert wurden. Neben dieser Gewährleistung auf Hardware und
Medien wird keine weitere Haftung für die Software übernommen. Die
Software wird in dem Zustand geliefert, in dem sie sich bei der Übergabe
befindet. Diese Gewährleistungen gelten anstelle etwaiger anderer
ausdrücklicher oder stillschweigender Gewährleistungen einschließlich -
jedoch nicht beschränkt hierauf - der gesetzlich vermuteten
Gewährleistung bezüglich der Nutzung und Eignung der Software für
einen bestimmten Zweck.
Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen
IN KEINEM FALL HAFTET MINOLTA FÜR ENTGANGENEN GEWINN
ODER VERLORENE EINSPARUNGSMöGLICHKEIT ODER
GELEGENTLICH WEGEN DES GEBRAUCHS ENTSTANDENE ODER
ANDERER FOLGESCHÄDEN, SELBST WENN MINOLTA ODER DIE
AUTORISIERTEN HÄNDLER ÜBER MöGLICHE SCHÄDEN DIESER
ART UNTERRICHTET WURDEN. MINOLTA HAFTET AUCH NICHT
FÜR ANSPRÜCHE DES LIZENZNEHMERS AUFGRUND EINES
ANSPRUCHS EINES DRITTEN.
Allgemeine Bestimmungen
Der Lizenznehmer kann den Lizenzvertrag jederzeit beenden, indem er
sämtliche Kopien der Software vernichtet oder entsprechend
anderweitiger Bestimmungen dieses Vertrages handelt. MINOLTA kann
den Lizenzvertrag mit dem Lizenznehmer beenden, wenn dieser diese
Bedingungen nicht einhält. In diesem Fall erklärt sich der Lizenznehmer
damit einverstanden, alle Kopien der Software zu vernichten.Jedweder
Versuch, eine Kopie der Software zu anderen als den hier ausdrücklich
genannten Zwecken zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen oder eine
Unterlizenz hiervon zu erteilen, ist nichtig.Der Lizenznehmer erkennt
hiermit an, daß er für die sich aus diesem Vertrag etwa ergebenden
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