Konica Minolta Pi1800 Guide De L'utilisateur page 54

Table des Matières

Publicité

8
Endverbraucher-Lizenzvertrag (D)
Vor der Benutzung des beigefügten Produktes sind die nachstehenden
Bedingungen sorgfältig zu lesen. Mit der Benutzung des Produktes
erkennen Sie als Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrages an.
Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, senden Sie die
ungeöffnete Packung umgehend zurück. Bei diesem Vertrag handelt es
sich um einen Lizenzvertrag und nicht um einen Kaufvertrag. MINOLTA
ist Inhaberin der Urheberrechte an dem Microcode, den
Computerprogrammen und codierten Schriften einschließlich der Bitmap-
Schriften und Konturschriften (nachfolgend insgesamt als „Software"
bezeichnet), die sich in diesem Minolta-Produkt befinden, oder MINOLTA
besitzt die Lizenzen an den entsprechenden Urheberrechten anderer
Inhaber. Der Lizenznehmer erwirbt keine Rechte an der Software.
MINOLTA oder die genannten anderen Inhaber bleiben Inhaber der
Rechte an der in der Packung enthaltenen Kopie der Software und
jedweder von ihr angefertigten Kopie. Die Verantwortung für die Wahl zur
Erzielung der gewünschten Ergebnisse, Installation, Benutzung und die
mit der Software erzielten Ergebnisse liegt allein bei Ihnen als
Lizenznehmer.
Lizenz
Ihnen als Lizenznehmer ist es gestattet:
G
die Software auf einem Computer und einem angeschlossenen
Minolta-Produkt zu installieren und zu benutzen;
G
ausschließlich zu Sicherungs- oder Installationszwecken eine Kopie
der Software für die normale und beabsichtigte Erstellung zu
benutzen. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, auf der
Kopie die sich auf der Software befindenden Vermerke über
Urheberrecht und Warenzeichen entsprechend anzubringen;
G
das Eigentum an Kopien der Software an Dritte zu übertragen durch
Überlassung dieser Vertragsausfertigung und des sonstigen
dazugehörigen schriftlichen Materials sowie mindestens einer
vollständigen, unveränderten Kopie der Software, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind: (i) Wenn gleichzeitig alle anderen Kopien der
Software des Erstlizenznehmers dem Dritten überlassen oder diese
Kopien vernichtet werden, (ii) wenn mit der Übertragung des
Eigentums der Lizenzvertrag des Erstlizenznehmers mit MINOLTA
gekündigt wird und (iii) wenn der Dritte diese Lizenzbedingungen mit
der erstmaligen Benutzung der Software annimmt und die
entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen eingeht;
G
die auf der Software vorhandenen Warenzeichen und den
entsprechenden Vermerk über den Namen des
Warenzeicheninhabers ausschließlich im Rahmen der anerkannten
Praxis im Umgang mit Warenzeichen zu verwenden.
8-10
Annexe
Pi1800

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières