7. Inbetriebnahme
a) Aufstellung
Die Installation des Gerätes darf nur durch eine Fachkraft erfolgen, die mit den Gefahren und
den einschlägigen Vorschriften hierfür vertraut ist. Die Wartung, Bedienung und Inbetriebnah-
me dieses Produktes darf nur durch Personen ausgeführt werden, die entsprechend qualifiziert
sind.
Achten Sie bei der Auswahl des Aufstellortes Ihres Gerätes darauf, dass Erschütterungen, Vi-
brationen, Staub, Hitze, Kälte und Feuchtigkeit vermieden werden müssen. Außerdem dürfen
sich keine starken Transformatoren oder Motoren in der Nähe des Gerätes befinden.
Beachten Sie bei der Aufstellung des Gerätes, dass das Netzanschlusskabel und die Fernbedie-
nungsleitung nicht gequetscht oder durch scharfe Kanten beschädigt werden.
Bohren oder schrauben Sie beim Aufstellen des Gerätes keine zusätzlichen Schrauben in das
Gehäuse. Dadurch können gefährliche Spannungen berührbar werden.
Betreiben Sie das Gerät nicht auf brennbaren Oberflächen oder in der Nähe von brennbaren
Gegenständen. Halten Sie immer einen Abstand von mindestens 3 m zu brennbaren oder explo-
sionsfähigen Gegenständen ein.
Achten Sie darauf, dass die Nebelaustrittsöffnung nicht auf Personen, Tiere oder offene Flam-
men gerichtet wird. Der austretende, heiße Dampf kann zu Verbrennungen führen (Sicherheits-
abstand von min. 5 m einhalten).
Die Nebeldüse wird sehr heiß. Die Oberfläche der Nebelmaschine kann bis zu max. 40 °C - 80 °C
heiß werden. Achten Sie auf eine ausreichende Belüftung des Gerätes, halten Sie einen Be-
reich von 0,5 m rund um das Gerät frei und decken Sie die Ventilationsöffnungen niemals ab.
Lassen Sie die Nebelmaschine abkühlen, bevor Sie Nebelflüssigkeit nachfüllen, das Gerät ab-
bauen, transportieren oder warten.
Die Nebelmaschine ist für den Betrieb am Boden konzipiert. Stellen Sie die Nebelmaschine nur
auf einen waagrechten Boden auf.
Das Gerät muss außerhalb des Handbereiches von Personen aufgestellt werden.
Bei der Aufstellung sind alle gesetzlichen Vorschriften, die im jeweiligen Land gelten genau zu
beachten.
Entleeren Sie den Tank vollständig, wenn Sie das Gerät transportieren.
Abnahme der Installation (bei gewerblicher/öffentlicher Verwendung):
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen daran muss die Installation
(einschließlich des elektrischen Anschlusses) durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Einmal jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Mindestens alle 4 Jahre muss eine Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen erfolgen.
• Stellen Sie die Nebelmaschine unter Berücksichtigung der obigen Sicherheitshinweise auf.
7