JUSTUS Werksgarantie
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in je-
dem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere JUSTUS-Geräte leisten wir unabhängig von
den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag
gegenüber dem Endabnehmer unter den nachstehen-
den Bedingungen Werksgarantie:
Die JUSTUS-Garantie erstreckt sich auf die unentgeltli-
che Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstande-
ten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur
für solche Teile, die Fehler im Werkstoff und in der Ver-
arbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn-
und Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Mangels
anfallen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Diese Garantiebedingungen gelten nur für die Länder
Deutschland und Österreich. Für alle übrigen Länder
gelten gesonderte Bedingungen der jeweiligen Länder-
gesellschaft.
JUSTUS haftet grundsätzlich nicht für mittelbare oder
unmittelbare Schäden, die durch die Verwendung von
nicht originalen Ersatzteilen entstehen.
1. Die JUSTUS-Werksgarantie beträgt 24 Monate und
beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch
Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktions-
fehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sach-
gemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen
JUSTUS-Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen
nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zu-
rückzuführen sind, durch unseren Kundendienst be-
seitigt. Emaille und Lackschäden werden nur dann von
dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb von 2
Wochen nach Übergabe des JUSTUS-Gerätes unserem
Kundendienst angezeigt werden.
Transportschäden (diese müssen entsprechend den Be-
dingungen des Transporteurs gegen den Transporteur
geltend gemacht werden) sowie Einstellungs-, Einregu-
lierungs- und Umstellarbeiten an Gasverbrauchseinrich-
tungen fallen nicht unter diese Werksgarantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlän-
gert sich die Garantiezeit weder für das JUSTUS-Gerät
noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile ge-
hen in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden
Reparatur oder über einen Austausch des Gerätes ent-
scheidet unser Kundendienst nach billigem Ermessen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere Kundendienst-
zentrale zu benachrichtigen. Die Reparatur wird in der
Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise in der Kun-
dendienstwerkstatt durchgeführt. Zur Reparatur anste-
hende Geräte sind so zugänglich zu machen, dass keine
Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag etc. entstehen
können.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile
und die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
Bedienungs- und Montageanleitung
12. JUSTUS Werksgarantie
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten
und deren Teile, die verursacht wurden durch:
- Äußere chemische oder physikalische Einwirkungen
bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung
(z.B. Schäden durch Abschrecken mit Wasser, überlau-
fende Speisen, Kondenswasser, Überhitzung). Haarriss-
bildung bei emaillierten oder kachelglasierten Teilen ist
kein Qualitätsmangel.
- Falsche Größenwahl.
- Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedienungs-
anleitung, der jeweils geltenden baurechtlichen allgemei-
nen und örtlichen Vorschriften der zuständigen
Behörden, Gas- und Elektrizitätsversorgungsunterneh-
men.
Darunter fallen auch Mängel an den Abgasleitungen
(Ofenrohr, ungenügender oder zu starker Schornstein-
zug) sowie unsachgemäß ausgeführte Instandhaltungs-
arbeiten, insbesondere Vornahme von Veränderungen
an den Geräten, deren Armaturen und Leitungen.
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit Kohle
und Holz gefeuerten Geräten; ungeeigneter Gasbeschaf-
fenheit und Gasdruckschwankungen bei Gasgeräten;
ungewöhnlichen Spannungsschwankungen gegenüber
der Nennspannung bei Elektrogeräten.
- Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch
verursachte Überhitzung der Geräte, unsachgemäße
Behandlung, ungenügende Pflege, unzureichende Rei-
nigung der Geräte oder ihrer Teile; Verwendung unge-
eigneter Putzmittel.
- Verschleiß der feuerberührten Teile, insbesondere der
Feuerraumauskleidung, der Dichtungen sowie der ent-
sprechenden Stahl- und Gussteile.
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schä-
den, die durch die Geräte verursacht werden. Dazu ge-
hören auch Raumverschmutzungen, die durch Zerset-
zungsprodukte organischer Staubanteile hervorgerufen
werden und deren Pyrolyseprodukte sich als dunkler
Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen nie-
derschlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die Kos-
ten des Monteurbesuches und der Instandsetzung
aufzukommen.
JUSTUS GmbH
Oranier Straße 1
35708 Haiger / Sechshelden
22
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JUSTUS Faro 2.0 II / Faro Top 2.0 II
CH