JUSTUS-Werksgarantie
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in je-
dem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere JUSTUS-Geräte leisten wir unabhängig von
den Verplichtungen des Händlers aus dem Kaufver-
trag gegenüber dem Endabnehmer unter den nachste-
henden Bedingungen Werksgarantie:
Die JUSTUS-Garantie erstreckt sich auf die unentgelt-
liche Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstan-
deten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht
nur für solche Teile, die Fehler im Werkstoff und in der
Verarbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn-
und Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Man-
gels anfallen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
1. Die JUSTUS-Werksgarantie beträgt 24 Monate und
beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch
Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktions-
fehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sach-
gemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen
JUSTUS-Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen
nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zu-
rückzuführen sind, durch unseren Kundendienst be-
seitigt. Emaille und Lackschäden werden nur dann von
dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb von 2
Wochen nach Übergabe des JUSTUS-Gerätes unse-
rem Kundendienst angezeigt werden.
Transportschäden (diese müssen entsprechend den
Bedingungen des Transporteurs gegen den Transpor-
teur geltend gemacht werden) sowie Einstellungs-, Ein-
regulierungs- und Umstellarbeiten an Gasverbrauchs-
einrichtungen fallen nicht unter diese Werksgarantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlän-
gert sich die Garantiezeit weder für das JUSTUS-Gerät
noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile
gehen in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Re-
paratur oder über einen Austausch des Gerätes ent-
scheidet unser Kundendienst nach billigem Ermessen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere Kunden-
dienstzentrale zu benachrichtigen. Die Reparatur wird
in der Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise in
der Kundendienstwerkstatt durchgeführt. Zur Repara-
tur anstehende Geräte sind so zugänglich zu machen,
dass keine Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag
etc. entstehen können.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile
und die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten
und deren Teile, die verursacht wurden durch:
- Äußere chemische oder physikalische Einwirkungen
bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung
(z.B. Schäden durch Abschrecken mit Wasser, über-
laufende
Speisen,
Haarrissbildung bei emaillierten oder kachelglasierten
Teilen ist kein Qualitätsmangel.
- Falsche Größenwahl.
- Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedie-
nungsanleitung, der jeweils geltenden baurechtlichen
allgemeinen und örtlichen Vorschriften der zuständigen
Behörden, Gas- und Elektrizitätsversorgungsunterneh-
men.
Darunter fallen auch Mängel an den Abgasleitungen
(Ofenrohr, ungenügender oder zu starker Schornstein-
zug) sowie unsachgemäß ausgeführte Instandhaltungs-
arbeiten, insbesondere Vornahme von Veränderungen
an den Geräten, deren Armaturen und Leitungen.
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit Kohle
und Heizöl gefeuerten Geräten; ungeeigneter Gasbe-
schaffenheit und Gasdruckschwankungen bei Gasge-
räten; ungewöhnlichen Spannungsschwankungen ge-
genüber der Nennspannung bei Elektrogeräten.
- Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch
verursachter Überhitzung der Geräte, unsachgemäßer
Behandlung, ungenügender Plege, unzureichender
Reinigung der Geräte oder ihrer Teile;
Verwendung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedie-
nungsanleitung).
- Verschleiß der den Flammen unmittelbar ausgesetz-
ten Teilen aus Eisen und Schamotte (z.B. Stahl-Guss-
oder Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schä-
den, die durch die Geräte verursacht werden. Dazu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zer-
setzungsprodukte organischer Staubanteile hervor-
gerufen werden und deren Pyrolyseprodukte sich als
dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofen-
teilen niederschlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die
Kosten des Monteurbesuches und der Instandsetzung
aufzukommen.
JUSTUS GmbH
Sechsheldener Str. 122
35708 Haiger / Sechshelden
13
D
AT
Kondenswasser,
Überhitzung).
CH