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Elektrozaun – Ein von der Erde isolierter Zaun mit einem
oder mehreren Leitern, durch den von einem Elektrozaunge-
rät aus Stromstöße geschickt werden.
Erdstab – Ein Metallteil, das in der Nähe eines Elekt-
rozaungeräts in den Boden versenkt und elektrisch an den
Erdungsanschluss des Elektrozaungeräts angeschlossen wird
und das von anderen Erdungssystemen unabhängig ist.
Anschlusskabel – Ein elektrischer Leiter zum Anschluss des
Elektrozaungeräts an den elektrischen Weidezaun oder die
Erdstäbe.
Anforderungen für elektrische
Weidezäune
Elektrische Weidezäune und die zugehörigen Zusatzgeräte sind
so zu installieren, bedienen und warten, dass die Gefahr für
Menschen, Tiere und deren Umfeld so gering als möglich ist.
Dieses Elektrozaungerät ist nicht geeignet für die
Verwendung durch Personen (einschließlich Kinder)mit
eingeschränkten physischen, sensorischen und geistigen
Fähigkeiten oder mit mangelndem Wissen bzw. mangeln-
der Erfahrung, es sei denn sie wurden von einer für ihre
Sicherheit verantwortlichen Person in der Verwendung des
Elektrozaungeräts unterwiesen. Kinder müssen beaufsichtigt
werden, damit sie nicht mit dem Elektrozaungerät spielen.
Elektrozaunkonstruktionen, bei denen die Gefahr groß ist,
dass Tiere oder Personen hängenbleiben, sind zu vermeiden.
Ein elektrischer Weidezaun darf nicht an zwei oder mehr ver-
schiedene Elektrozaungeräte oder an unabhängige Zaunkreis-
läufe desselben Elektrozaungeräts angeschlossen werden.
Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer
Weidezäune, die von getrennten, unabhängig getakteten
Elektrozaungeräten gespeist werden, muss mindestens
2,5 m betragen.
w w w. p a t u r a . c o m
Falls die Lücke geschlossen werden soll, sind zu diesem
Zweck elektrisch nichtleitende Materialien oder eine isolierte
Metallabsperrung zu verwenden.
Stacheldrahtzaun und Natodraht dürfen nicht an ein Elekt-
rozaungerät angeschlossen werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines elektrischen Weidezauns
können durch einen nicht-stromführenden Zaun mit Stacheldraht
oder Natodraht ergänzt werden. Die Stützvorrichtungen der strom-
führenden Drähte sind so auszulegen, dass zwischen den stromfüh-
renden Drähten und der vertikalen Ebene der nicht-stromführenden
Drähte ein Mindestabstand von 150 mm gewährleistet ist.
Der Stacheldraht und der Natodraht sind in regelmäßigen
Abständen zu erden.
Zwischen den Erdstäben des Elektrozaungeräts und
möglichen anderen Komponenten, die an ein Erdungssystem
angeschlossen sind, wie beispielsweise der Erdung der
Stromversorgung oder des Telekommunikationssystems ist
ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind wirksam
von den geerdeten Bauelementen des Gebäudes zu isolieren.
Zu diesem Zweck können isolierte Hochspannungskabel
verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einem Isolierrohr zu
verlegen. Alternativ dazu können isolierte Hochspannungs-
kabel verwendet werden. Die Anschlussleitungen sind vor
Beschädigungen durch in den Boden einsinkende Tierhufe
oder Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-,
Kommunikations- oder Datenkabeln im selben Rohr verlegt
werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen
nicht oberhalb von Freileitungen oder überirdischen Kommu-
nikationsleitungen geführt werden.
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