Für Kunden in Europa
Entsorgung von elektrischen sowie elektro-
nischen Altgeräten und Batterien
(a) Sofern ein Produkt, die Verpackung und/oder die
begleitende Dokumentation durch das Symbol ei-
ner durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeich-
net ist, unterliegt dieses Pro dukt den europäischen
Richtlinien 2002/96/EC und/oder 2006/66/EC so-
wie nationalen Gesetzen zur Umsetzung dieser
Richtlinien.
(b) Diese Richtlinien und Gesetze schreiben vor, dass
Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Batterien
und Akkus nicht in den Hausmüll (Restmüll) ge-
langen dürfen. Um die fachgerechte Entsorgung,
Aufbereitung und Wiederverwertung sicherzustel-
len, sind Sie verpflichtet, Altgeräte und entladene
Batterien/Akkus an den dafür vorgesehenen Orten
zu entsorgen.
(c) Durch die ordnungsgemäße Entsorgung solcher
Geräte, Bat terien und Akkus leisten Sie einen Beitrag
zur Einsparung wertvoller Rohstoffe und verhindern
potenziell schädliche Aus wirkungen auf die
Gesundheit der Allgemeinheit und die Um welt, die
durch falsche Abfallentsorgung entstehen können.
Die Entsorgung ist für Sie kostenlos.
(d) Falls der Gehalt an Blei (Pb), Quecksilber (Hg)
und/oder Cadmium (Cd) in Batterien/Akkus
die in der Richtlinie zur Batterieentsorgung
(2006/66/EC) angegebenen, zulässigen
Höchstwerte übersteigen, wird die Bezeich-
nung des entsprechenden chemischen Ele-
ments oder der Elemente unterhalb der durchgestri-
chenen Abfall tonne angegeben.
(e) Weitere Informationen zur Wertstoffsamm-
lung und Wieder ver wer tung von Altgeräten,
Batterien und Akkus erhalten Sie bei Ihrer
Stadtverwaltung, dem für Sie zuständigen
Abfall entsorgungs unternehmen oder der
Verkaufsstelle, bei der Sie das Produkt erworben ha-
ben.
Pb, Hg, Cd
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