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INFORMATION
USERHINWEISE
FÜR
BENUTZER
Gemäß Art. 13 der Gesetzesverordnung vom
25. Juli 2005, Nr. 151, zur "Durchführung
der Bestimmungen 2002/95/CE, 2002/96/
CE und 2002/108/CE bezüglich der
Reduzierung der in Elektro- und
Elektronikgeräten
gefährlichen
Stoffe
Abfallentsorgung"
Wenn das Gerät mit dem Symbol einer
durchgestrichenen
gekennzeichnet ist, bedeutet dies, daß das
Produkt nach Ablauf seiner Lebensdauer
getrennt von anderen Abfällen entsorgt
werden muß.
Der Benutzer muß das Gerät, das ausrangiert
werden soll, zu den entsprechenden
Sammelstellen bringen, die speziell für die
Entsorgung von Elektro- und Elektronikmüll
eingerichtet sind, oder es beim Kauf eines
gleichartigen neuen Gerätes beim Händler
abgeben (das eine ersetzt das andere).
Eine korrekte gesonderte Müllentsorgung
ermöglicht
das
Recycling
wiederverwertbaren Teile und Stoffe und
eine umweltfreundliche Behandlung und
Entsorgung des Gerätes, was zur
Vermeidung von möglichen Umwelt- und
Gesundheitsschäden beiträgt.
Eine unkontrollierte Müllbeseitigung durch
den Benutzer ist strafbar und unterliegt der
Gesetzesverordnung Nr. 22/1997 (Art. 50
ff. der Gesetzesverordnung 22/1997).
FOR
DEN
verwendeten
und
der
Mülltonne
der
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