Instandsetzung/Zubehör; Schulungen/Unterweisungen; Verwendungsdauer; Haftung (Ergänzt Sich Mit Pkt. Warnung) - A.HABERKORN ARAX-CONNECT Mode D'emploi Et Manuel D'essai

Equipement de protection individuelle contre les chutes de hauteur
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2.3 Instandsetzung/Zubehör
Allfällige Reparaturen, Veränderungen oder Ergänzungen an der PSA dürfen grundsätzlich nur vom Hersteller durchgeführt werden.

2.4 Schulungen/Unterweisungen

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz darf nur durch gemäß den jeweiligen national geltenden Arbeitsschutzgesetzen
unterwiesenen Personen benutzt werden.
Gerne informieren wir Sie über Schulungen zur UNTERWEISUNG bzw. zur SACHKUNDIGEN PERSON.

3 Verwendungsdauer

Die Gebrauchsdauer dieses Sicherheitsproduktes ist im Wesentlichen abhängig von der Art und Häufigkeit der Anwendung sowie von
Einsatzbedingungen, Sorgfalt bei Pflege, Lagerung und kann daher nicht allgemeingültig definiert werden. Aus Chemiefasern (z.B.:
Polyamid, Polyester, Aramid,) hergestellte Produkte unterliegen auch ohne Benutzung einer gewissen Alterung, die insbesondere von
der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen Umwelteinflüssen abhängig ist.
Maximale Lebensdauer 12 Jahre
Die maximale Lebensdauer der HABERKORN Kunststoff- und Textilprodukte beträgt bei optimaler Lagerung und ohne Benutzung 12
Jahre ab dem Herstellungsdatum.
Maximale Gebrauchsdauer 10 Jahre
Die maximale Gebrauchsdauer bei gelegentlicher, sachgerechter Benutzung ohne erkennbaren Verschleiß und bei optimaler Lagerung
beträgt 10 Jahre ab dem Datum der ersten Benutzung.
Lagerdauer 2 Jahre
Die Lagerdauer vor der ersten Benützung ohne Reduzierung der maximalen Gebrauchsdauer beträgt 2 Jahre ab Herstellungsdatum.
Bei der Einhaltung aller Hinweise zur sicheren Umgangsweise und Lagerung können folgende unverbindliche Angaben über die
Lebensdauer empfohlen werden:
Intensive alltägliche Benutzung
Regelmäßige ganzjährige Benutzung
Regelmäßige saisonale Benutzung
Gelegentliche Benutzung (einmal monatlich)
Sporadische Benutzung
Metallbeschläge wie Schnallen, Karabiner, etc. ...:
Für Metallbeschläge ist die Lebensdauer grundsätzlich unbegrenzt, jedoch müssen Metallbeschläge gleichfalls einer Periodischen
Überprüfung unterzogen werden, welche sich auf Beschädigung, Verformung, Abnützung und Funktion erstreckt.
Beim Einsatz von unterschiedlichen Materialien an einem Produkt richtet sich die Verwendungsdauer nach den empfindlicheren
Materialien. Extreme Einsatzbedingungen können die Aussonderung eines Produkts nach einer einmaligen Anwendung erforderlich
machen (Art und Intensität der Benutzung, Anwendungsbereich, aggressive Umgebungen, scharfe Kanten, extreme Temperaturen,
Chemikalien usw.).
Eine PSAgA ist auf jeden Fall auszuscheiden:
bei Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte
(Risse, Einschnitte oder sonstiges)
bei Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
bei Beanspruchung durch Absturz oder schwerer Belastung
nach Ablauf der Verwendungsdauer
wenn ein Produkt nicht mehr sicher oder zuverlässig erscheint
wenn das Produkt veraltet ist und nicht mehr den technischen Standards entspricht (Änderung der gesetzlichen
Bestimmungen, der Normen und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungen usw.)
wenn die Vor-/Gebrauchsgeschichte unbekannt oder unvollständig ist (Prüfbuch)
wenn die Kennzeichnung des Produktes nicht vorhanden, unleserlich ist oder fehlt (auch teilweise)
wenn die Gebrauchsanleitung/Prüfbuch des Produktes fehlt (Da die Produkthistorie nicht nachvollzogen werden kann!)
Siehe auch unter Punkt: 2. Bestimmungen für den Gerätehalter
Ergab die Sichtprüfung durch den Anwender, Gerätehalter oder die Sachkundige Person Beanstandungen oder ist die PSA abgelaufen,
so ist diese auszuscheiden. Das Ausscheiden hat so zu erfolgen, dass eine Wiederverwendung bei Einsätzen mit Sicherheit
ausgeschlossen werden kann (z. B. durch Zerschneiden und Entsorgen der Gurte, Beschläge usw.).
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. bei extremen Umwelteinflüssen verkürzt sich die erlaubte Verwendungsdauer. Die
Entscheidung über die Einsatzfähigkeit des Geräts obliegt immer der zuständigen SACHKUNDIGEN PERSON im Rahmen der
vorgeschriebenen periodischen Überprüfung.
Haftung
4
(Ergänzt sich mit Pkt. Warnung)
Weder die A. Haberkorn & Co GmbH noch seine Vertriebspartner übernehmen die Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit dem
vorliegenden Produkt und die daraus resultierenden Personen- und/oder Sachschäden, insbesondere bei Missbrauch und/oder
Falschanwendungen. Die Verantwortung und das zu tragende Risiko tragen in allen Fällen die Benutzer.

5 Allgemeine Verwendungshinweise

Diese dürfen nur mit CE-gekennzeichneten Bestandteilen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz kombiniert werden. Die
Benützung durch jedwede Art von Hebeeinrichtungen ist unzulässig.
Das Verbindungsmittel darf nur durch Verbindungselemente nach EN 362, durch Verbindungmittel nach EN 354 und
Dämpfungselementen nach EN 355 verlängert werden. Die maximale Gesamtlänge, maximal einstellbare Verbindungsmittellänge +
Karabiner + Bandfalldämpfer + sonstige Verbindungselemente, darf 2 m nicht überschreiten.
Wird ein Verbindungsmittel in einem Auffangsystem verwendet muss ein Fangstoß-Dämpfungs-Element eingebaut werden, dass die
maximalen dynamischen Kräfte auf höchstens 6 kN begrenzt (z.B.: Bandfalldämpfer nach EN 355). Bei der Verwendung in einem
Auffangsystem ist ein Auffanggurt nach EN 361 verpflichtend.
5
– weniger als 1 Jahr
– 1 Jahr bis 2 Jahre
– 2 bis 3 Jahre
– 3 bis 4 Jahre
– 5 bis 7 Jahre

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