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der Anlage ablässt, dass durch kaltes Wasser über das Laderohr des offenen Expansionsgefäßes kommt und so die überschüssige
Wärme abgibt.
5.
SICHERHEITSVENTIL von 1.5 bar: Der zulässige maximale Betriebsdruck beträgt 1,5 bar gleich 15 m Wassersäule. Ein höherer
Druck kann Deformierungen oder den Bruch des Kesselkörpers verursachen.
6.
ANDERE SICHERHEITSVORRICHTUNGEN der gültigen Normen gemäß.
7.
ZIRKULATIONSPUMPE : Sollte möglichst auf der Rückkehr montiert werden, um zu vermeiden, dass sie sich bei sehr hohen Waser-
Temperaturen entzündet, man muss aber kontrollieren, dass sie das Wasser nicht im offenen Expansionsgefäßes zirkulieren lässt, da
es sonst zu einer dauernden Sauerstoffanreicherung des Wassers mit folglicher schnellen Korrosion des Heizkesselkörpers kommen
könnte. Die Förderhöhe sollte so beschaffen sein, um nicht eine gezwungene Zirkulation im offenen Expansiongefäß hervorzurufen.
Außerdem muss sie an einem Thermostat oder an einer Steuerzentrale die als OPTIONAL erhältlich ist.
8.
ANTIKONDENSATIONSMISCHVENTIL – (siehe Kapitel 2.3)
ACHTUNG: Die Sicherheitstemperaturfühler müssen an Bord der Maschine oder in einem Abstand von höchstens 30 cm von der Zuleitung
des Heizgerätes montiert werden. Sollten die Heizgeräte nicht mit allen Vorrichtungen ausgestattet sein, kann man die fehlenden
Vorrichtungen an der Zuleitung der Heizgeräte in einem Abstand von höchstens 1 m von diesem installieren. All diese Elemente dürfen
keinesfalls über Abfangorgane verfügen, die dieses ungewollt ausschließen könnten und müssen sich in Räumlichkeiten befinden, die
Frostgeschützt sind, das es bei Frost zum Bruch oder sogar zur Explosion des Heizkessels kommen könnte.
ACHTUNG: Auf keinen Fall darf Feuer gemacht werden, bevor die Anlage nicht komplett mit Wasser gefüllt wurde; dies würde
zu schwerwiegenden Beschädigungen an der gesamten Anlage führen. Das Füllen der Anlage muss mittels eines Füllschlauchs
direkt von der Wanne des offenen Gefäßes aus erfolgen, um zu vermeiden, dass ein übermäßiger Druck des Wasserleitungsnetzes
den Kessel des Ofens verformt.
Die Anlage muss konstant auf vollem Wasserfüllstand gehalten werden, auch dann, wenn der Ofen nicht in Betrieb ist. Während der
Winterzeit erfordert eine Zeit des Stillstands gegebenenfalls die Zugabe von Frostschutzmittel.
2.2.
GESCHLOSSENE Ausdehnungsgefäß
Die Anlage mit GESCHLOSSENE Ausdehnungsgefäß muss VERPFLICHTEND mit folgenden Elementen ausgestattet sein:
1. SICHERHEITSVENTIL von 3 bar: Der höchstzulässige Betriebsdruck für die Anlage beläuft sich auf 3 bar (entspricht einer Wassersäule
von 30 m), höhere Drücke können Verformungen und ein Bersten des Kessels bewirken. ACHTUNG: der innere Durchmesser des
Zuleitungsrohres, das Thermoprodukt mit dem Sicherheitsventil verbindet, muss dem inneren Durchmesser der am Gerät vorgesehenen
Zuleitungsverbindung entsprechen. Dieses Verbindungsrohr muss nicht mit Sperrvorrichtungen versehen sein.
2. ANTIKONDENSATIONSMISCHVENTIL – (siehe Kapitel 2.3)
3. AUTOMATISCHE
WAERMEABLASSVENTIL
FÜHLERSICHERUNG
4. GESCHLOSSENES AUSDEHNUNGSGEFÄSS mussen an Rückkehr des Geräts angeschlossen werden. ACHTUNG: der innere
Durchmesser des Zuleitungsrohres, das Thermoprodukt mit dem angeschlossen Expansionstank, muss dem inneren Durchmesser der
am Gerät vorgesehenen Zuleitungsverbindung entsprechen. Dieses Verbindungsrohr muss nicht mit Sperrvorrichtungen versehen sein.
5. THERMOSTAT ZUR STEUERUNG DES ZIRKULATORS
6. THERMOSTAT ZUR AKTIVIERUNG DES AKUSTISCHEN ALARMS
7. AKUSTISCHER ALARM
8. TEMPERATURANZEIGER
9. DRUCKANZEIGER
10. UMLAUFSYSTEM
ACHTUNG: Die SICHERHEITSVORRICHTUNGEN müssen an Bord der Maschine wie in Kapitel 2.1. All diese Elemente dürfen
keinesfalls über Abfangorgane verfügen, die dieses ungewollt ausschließen könnten und müssen sich in Räumlichkeiten befinden, die
Frostgeschützt sind, das es bei Frost zum Bruch oder sogar zur Explosion des Heizkessels kommen könnte.
Die Heizgeräte für den Hausgebrauch müssen VERPFLICHTEND in eine Heizanlage mit GESCHLOSSENEM GEFÄSS installiert werden
und einen schon werkseitig vorgesehenen Kühlkreislauf umfassen, der mittels eines Sicherheits-Thermoventils (siehe Kapitel 2.4) zu
aktivieren ist und keine Hilfsenergie erfordert. Es muss gewährleistet sein, dass die vorschriftsmäßig eingestellte Höchsttemperatur nicht
überschritten wird. Die Verbindung zwischen der Vorsorgungseinheit und dem Ventil darf nicht mit Sperrvorrichtungen versehen sein. Der
Druck vor dem Kühlkreislauf muss mindestens 1,5 bar betragen.
2.3.
ANTIKONDENSATIONSMISCHVENTIL (als OPTIONAL erhältlich ist)
Das Antikondensationsmischventil findet bei Wärmegeneratoren mit festen Brennstoffen Anwendung, da es einen Rücklauf des kalten
Wassers in den Wärmetauscher verhindert
Die Abschnitte 1 und 3 sind immer offen und gewährleisten gemeinsam mit der am Rücklauf (R), installierten Pumpe die Zirkulation des
Wassers im Wärmetauscher des Biomasse-Kessels (CB).
Eine hohe Rücklauftemperatur ermöglicht einer Verbesserung der Effizienz, reduziert die Entstehung von Kondensation durch Dampf und
verlängert die Lebensdauer des Kessels.
Die handelsüblichen Ventile sind unterschiedlich tariert. Die Firma La NORDICA empfiehlt die Verwendung des Modells 55°C mit
Hydraulikanschlüssen von 1". Sobald die eingestellte Temperatur des Ventils erreicht ist, wird der Abschnitt 2 geöffnet und das Wasser des
Kessels führt über den Vorlauf (M) zur Anlage.
WICHTIG: Wird diese Vorrichtung nicht installiert, dann verfällt die Garantie des Wärmetauschers.
2.4.
AUTOMATISCHE WAERMEABLASSVENTIL DSA (als OPTIONAL erhältlich ist)
Die Heizgeräte mit festen Brennstoffen müssen mit den von den einschlägigen Gesetzen vorgesehenen Sicherheitsvorrichtungen installiert
werden. Daher ist der Ofen mit einer Rohrschlange für den Wärmeablass ausgestattet.
Die Rohrschlange für den Wärmeablass muss auf einer Seite an das Wassernetz (A -
anderen an das Ablassnetz (C) angeschlossen werden. Das automatische waermeablassventil DSA, dessen Kolben am Anschluss B zu
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DSA
oder
Abbildung 1 auf Seite50
THERMISCHE
ABLAUFSICHERUNG
Abbildung 1 auf Seite50
MIT
ZWEIFACHER
- Kapitel MAßE) und auf der
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