5. GARANTIE
5.1. ZWEIJÄHRIGE VERTRAGSGARANTIE
Auf das Klimagerät wird eine zweijährige Garantie für Fertigungsfehler erteilt.
In der Garantiezeit werden alle als fehlerhaft anerkannten Teile von der Fa. FONDIS ersetzt.
Bei Mängeln an elektrischen Komponenten werden alle als fehlerhaft anerkannten Teile nach den entsprechenden
Reparaturarbeiten des qualifizierten Händlers oder dessen Beauftragten von der Fa. FONDIS ersetzt.
Bei Mängeln am Kühlaggregat kann die Fa. FONDIS die Rücksendung des Gerätes zu Reparaturzwecken nach
der Diagnose des qualifizierten Händlers oder dessen Beauftragten verlangen. Dazu ist das Gerät dem
Transportunternehmen der Fa. FONDIS ordnungsgemäß verpackt zum Abholen bereit zu stellen.
Vor Reparaturarbeiten bzw. Rücksendungen ist die schriftliche Zustimmung des FONDIS-Kundendienstes
einzuholen.
5.2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GÜLTIGKEIT DER GARANTIE
Die Vertragsgarantie gilt für alle Klimageräte, die sachgerecht, d.h. nach den Vorgaben in der „Einbau- und
Betriebsanleitung" installiert und betrieben werden. Seine Anwendung gilt unter der Bedigung dass, die
Kaufrechnung oder bei Mangel an ihre Kopie, vorliegt.
5.3. AUSSCHLÜSSE UND BEGRENZUNG DER GARANTIE
In folgenden Fälle ist die Garantie ausgeschlossen:
Unsachgemäße bzw. fehlende Wärmedämmung des Weinkellers nach den Vorgaben in dieser Anleitung,
Mängel, die durch Nachlässigkeit, unzureichende Wartung, unsachgemäßen Betrieb oder Benutzung des
WINEMASTERS zu anderen Zwecken als den vorgesehenen verursacht wurden.
Bei Austausch oder Reparatur von Geräteteilen im Rahmen der Garantie wird die Garantiezeit insgesamt
nicht verlängert.
Die Fa. FONDIS kann nicht für durch Betriebsausfälle des Klimagerätes verursachte direkte und indirekte
Schäden haftbar gemacht werden. Die Garantie ist ausschließlich auf das von der Fa. FONDIS gelieferte Produkt
begrenzt.
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Die Europäische Gemeinschaft, die der Umwelt und der Behandlung der Abfälle eine
große Bedeutung beimißt, hat die Richtlinie 2002/96/EG über die elektrischen und
elektronischen Ausstattungsabfälle geschaffen.
Gemäß dieser Norm ist die Anwesenheit des Logos "gesperrter Mülleimer" zwingend.
Dieses Logo bedeutet, daß dieses Produkt auf keinem Fall mit dem Haushaltsmüll
geworfen werden kann.
Es muß auf einen angemessenen Sammlungspunkt für die Behandlung, die
Aufwertung,
die
Wiederaufarbeitung
Ausstattungsabfälle vorgelegt werden.
Durch diese Aktion machen Sie eine Geste für die Umwelt, und Sie tragen zur
Erhaltung der Naturschätze sowie zum menschlichen Gesundheitsschutz bei.
der
elektrischen
und
elektronischen