Garantiekarte
Gemäß den umseitigen Bedingungen leisten wir folgende Garantie:
2 Jahre Gerätegarantie allgemein
für die einwandfreie Funktion der Geräte.
Schäden an Glas, Ceran, Emaille, Speckstein, Keramik und Lack werden nur dann von
unserer Garantie erfasst, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Lieferdatum der Geräte
unserem Kundendienst gemeldet werden.
Störungen, die aufgrund von Verschmutzung, fehlerhaftem Anschluss, falscher Bedienung
oder durch falsche Einregulierungs- und Umstellarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen
durch Dritte entstehen, fallen nicht unter die Garantie.
Für Kohle-Holz-Herde
3 Jahre für Kesseleinsätze von Zentralheizungsherden. Von der Garantie ausgenommen
sind Kesseleinsätze, die in offenen Anlagen mit Buntmetallbauteilen betrieben werden.
6 Monate für Bauteile, die der direkten Feuerung ausgesetzt sind, u. a. Schamottesteine,
Abgasumlenkung, Vermiculite-Platten, Rost und Rostlager, alle beweglichen Komponenten
und Verschleißteile wie Griffe, Knöpfe, Zündelemente, Zündsicherungskomponenten,
Thermoelement oder Magneteinsatz. Für Haarrisse an Ausmauerungsbauteilen wird keine
Garantie anerkannt.
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