Lieferumfang enthalten!) Damit schaffen Sie die Grundlage für eine lange Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit
gegen Witterungseinflüsse. Andernfalls ist mit Schäden an Ihrem weka-Produkt zu rechnen.
Die Fenster-/Türscheiben sind zur Gewährleistung einer kompletten Schlagregendichtigkeit unmittelbar nach
der Montage und nach erfolgtem Anstrich mit Silikon-transparent für Fensterbau umlaufend abzudichten.
Anderenfalls kann es bei extremen Niederschlägen zu Leckagen im Innenbereich kommen, was zu
Farbveränderungen und Schädigungen des Holzes führen kann. Für diese Schäden wird dann seitens
Des Herstellers keine Haftung übernommen, sie sind weder im Rahmen der Gewährleistung ersatzfähig, noch
von der Herstellergarantie umfasst. Insoweit wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf unsere
Garantiebestimmungen verwiesen.
Holzschutz
Das Produkt besteht aus dem natürlichen Rohstoff Holz. Dies macht regelmäßig ausreichende
Holzschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Für die fachgerechte Holzschutzbehandlung wenden Sie sich
bitte an einen Holzschutzfachmann.
Holzschutzmaßnahmen sind vom Kunden in eigener Verantwortlichkeit durchzuführen. Ohne
vorschriftsmäßigen Holzschutz kann keine Gewährleistung übernommen werden. Bitte beachten Sie auch die
diesbezüglichen Bestimmungen in unseren Garantieerklärungen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Holzprodukt.
Garantiebestimmungen der weka Holzbau GmbH
Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen – jedoch nur auf die Holzteile unserer Produkte (weka-
Produkt genannt), nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile des weka-Produkts aus anderem
Material als Holz – ab Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte
Teile oder fehlende Teile der Ware oder die Ware selbst nach unserer Wahl ersetzt. Vom Garantieumfang
erfasst ist lediglich der kostenlose Ersatz des jeweils mangelhaften oder defekten Holzteils. Nicht im
Garantieumfang enthalten sind Folge- oder Zusatzkosten, insbesondere keine Liefer- und Auf- oder
Umbaukosten.
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
-
von der jeweiligen Montageanleitung abgewichen wurde,
-
Veränderungen (zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt im Vergleich zur Montageanleitung
vorgenommen wurden,
-
die jeweils angegebenen Belastungsgrenzen (z.B. Schneelast usw.) überschritten wurden,
-
das weka-Produkt falsch gegründet (Fundament / Bodenplatte o.ä.) wurde, insbesondere bei Verstößen
gegen die Regeln der Baukunst,
-
unterlassene oder nicht ausreichende Pflege (Wartung: Holzschutz, Holzanstrich usw.) des Holzes
vorgenommen wurde.
-
Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder gewaltsame Einwirkungen den Schaden
am weka-Produkt verursacht haben.
-
der Mangel in holztypischen Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden, Quellen
oder ähnlichen normalen, in der Natur des Werkstoffes „Holz" begründeten Veränderungen besteht.
Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch
genommen werden und müssen innerhalb der Garantiezeit schriftlich, per Telefax oder per e-Mail geltend
gemacht werden. Anspruchsvoraussetzung ist eine unverzügliche Anzeige des Mangels bzw. des Schadens in
Form einer geordneten Darstellung des Schadens in Bild und Text.
Garantieansprüche sind zu richten an:
weka Holzbau GmbH, Johannesstraße 16, 17034 Neubrandenburg
Fax: 0395/42908-83; e-Mail:
Techn. Änderungen vorbehalten!
info@weka-holzbau.com
Alle Maßangaben sind ca. Maße.
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