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Sicherheitshinweise
Wo bei Bruch Menschen und Sachen zu Schaden kommen können, müssen
vom Anwender entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Absturzsiche
rungen, Überlastsicherungen usw.) getroffen werden. Der einwandfreie und
sichere Betrieb von Aufnehmern setzt sachgemäßen Transport, fachgerechte
Lagerung, Aufstellung und Montage sowie sorgfältige Bedienung und Instand-
haltung voraus.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt zu beachten.
Berücksichtigen Sie insbesondere die in den technischen Daten genannten
Grenzlasten.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Aufnehmer der Typen RSCC sind für wägetechnische Anwendungen
konzipiert. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestim-
mungsgemäß.
Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes dürfen die Aufnehmer nur nach
den Angaben in der Montageanleitung verwendet werden. Bei der
Verwendung sind zusätzlich die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderli-
chen Rechts‐und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Sinngemäß gilt dies
auch bei Verwendung von Zubehör.
Die Wägezellen sind keine Sicherheitselemente im Sinne des bestimmungs-
gemäßen Gebrauchs. Der einwandfreie und sichere Betrieb des Aufnehmers
setzt sachgemäßen Transport, fachgerechte Lagerung, Aufstellung und
Montage sowie sorgfältige Bedienung und Instandhaltung voraus. Beachten
Sie gegebenenfalls die Sicherheitshinweise für Explosionsschutz.
Allgemeine Gefahren bei Nichtbeachten der Sicherheitshinweise
Die Aufnehmer entsprechen dem Stand der Technik und sind betriebssicher.
Von den Aufnehmern können Restgefahren ausgehen, wenn sie von unge-
schultem Personal unsachgemäß eingesetzt und bedient werden.
Jede Person, die mit Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur
eines Aufnehmers beauftragt ist, muss die Montageanleitung und insbeson-
dere die sicherheitstechnischen Hinweise gelesen und verstanden haben.
Restgefahren
Der Leistungs‐ und Lieferumfang der Aufnehmer deckt nur einen Teilbereich
der Wägetechnik ab. Sicherheitstechnische Belange der Wägetechnik sind
zusätzlich vom Anlagenplaner/Ausrüster/Betreiber so zu planen, zu
realisieren und zu verantworten, dass Restgefahren minimiert werden. Jeweils
existierende Vorschriften sind zu beachten. Auf Restgefahren im Zusammen-
hang mit der Wägetechnik ist hinzuweisen.
HBM
RSCC
A3018-3.2 en/de/fr