Entsorgung
Gemäß den Europäischen Richtlinien 2002/95/EG,
2002/96/EG
und 2003/108/EG zur Verringerung gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und zur
Abfallentsorgung. Das Symbol auf dem Gerät oder
seiner Verpackung bedeutet, dass das Produkt am Ende
seiner Nutzungsdauer nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden darf.
Es muss vom Nutzer zur entsprechenden Sammelstelle
für Elektro- und Elektronikabfall gebracht oder beim
Kauf eines neuen Geräts dem Händler zurückgegeben
werden. Die getrennte Entsorgung des Produkts verhindert
mögliche negative Folgen für Umwelt und Gesundheit, die
bei unangemessener Entsorgung entstehen können. Sie
ermöglicht die Rückgewinnung von Materialien und trägt
zur Zeit- und Ressourceneinsparung und zur Verminderung
umwelt- und gesundheitsschädlicher Auswirkungen bei.
Die missbräuchliche Entsorgung des Geräts durch den
Nutzer zieht administrative Konsequenzen
gemäß der aktuellen Norm nach sich. Das Gerät und
seine einzelnen Teile sind in Übereinstimmung mit den
für die Entsorgung geltenden nationalen oder regionalen
Vorschriften gekennzeichnet.
Version 1.0 April 2019
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