VI. GARANTIEBEDINGUNGEN
Neo Instruments gewährt eine Garantie von 12 Monaten ab Kaufdatum
für alle nachweisbaren Material- und Fertigungsfehler. Die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche werden hiervon nicht berührt.
Der Garantieanspruch erstreckt sich auf die Beseitigung festgestellter
Mängel durch Reparatur oder Ersatz der defekten Teile. Weitergehen-
de Ansprüche, so insbesondere auf Wandlung oder Minderung,
können erst nach erfolgloser Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
geltend gemacht werden.
Die Garantieleistung bezieht sich nicht auf Transportschäden, auch
nicht auf Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
und fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Gerätes.
Außerdem fallen nicht unter die Garantiebestimmungen Schäden oder
Fehler durch höhere Gewalt (Blitzschlag, Hochwasser, usw.) oder
sonstige äußere Einflüsse, sowie mechanische Beschädigungen oder
Mängel, die nicht auf Materialverarbeitungsfehler zurückzuführen sind.
Sollten Defekte innerhalb der Garantiezeit auftreten, kontaktieren Sie
uns bitte unter folgender Adresse:
NEO Instruments
Flemingstrasse 20-22
D-36041 Fulda
+49 (0)661-9619805
info@neo-instruments.de
www.neo-instruments.de
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