nung strafbar.
Das geeignete Sortieren von Abfall und nachfolgende Recyceln des
aussortierten Gerätes zur
umweltverträglichen Entsorgung trägt
zum Schutz von Umwelt und Gesundheit bei und dient der Wieder-
verwendung der recyclingfähigen Materialien, aus denen das Gerät
besteht.
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