14. Entsorgung
a) Allgemein
Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Produkt am Ende
seiner Lebensdauer gemäß den geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen.
b) Batterie-/Akku-Entsorgung
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung)
zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus ver-
pflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist unter-
sagt!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und lei-
sten Ihren Beitrag zum Umweltschutz.
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit ne-
benstehenden Symbolen gekennzeichnet, die
auf das Verbot der Entsorgung über den Haus-
müll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggeben-
de Schwermetall sind: Cd=Cadmium,
Hg=Quecksilber, Pb=Blei (Bezeichnung steht
auf Batterie/Akku z.B. unter den links abgebil-
deten Mülltonnen-Symbolen).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie
unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer
Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort
abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft wer-
den!
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