Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen Sachverständigen geprüft werden!
REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
1) Alle Schrauben, mit denen das Gerät oder Geräteteile montiert sind, müssen fest sitzen und dürfen nicht
korrodiert sein.
2) An Gehäuse, Befestigungen und Montageort (Decke, Abhängung, Traverse) dürfen keine Verformungen
sichtbar sein.
3) Mechanisch bewegte Teile wie Achsen, Ösen u. Ä. dürfen keinerlei Verschleißspuren zeigen (z.B.
Materialabrieb oder Beschädigungen) und dürfen sich nicht unwuchtig drehen.
4) Die elektrischen Anschlussleitungen dürfen keinerlei Beschädigungen, Materialalterung (z.B. poröse
Leitungen) oder Ablagerungen aufweisen. Weitere, auf den jeweiligen Einsatzort und die Nutzung
abgestimmte Vorschriften werden vom sachkundigen Installateur beachtet und Sicherheitsmängel
behoben.
Wartungs- und Servicearbeiten sind ausschließlich dem autorisierten Fachhandel vorbehalten!
Sollten einmal Ersatzteile benötigt werden, verwenden Sie bitte nur Originalersatzteile.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Ihr Fachhändler jederzeit gerne zur Verfügung.
TECHNISCHE DATEN
Spannungsversorgung:
Gesamtanschlusswert:
Max. Tragfähigkeit:
Max. Spiegelkugeldurchmesser:
Rotationsgeschwindigkeit:
Maße (LxBxH):
Gewicht:
Bitte beachten Sie: Technische Änderungen ohne vorherige Ankündigung und Irrtum vorbehalten.
12.12.2003 ©
LEBENSGEFAHR!
220-250 V AC, 50 Hz ~
35 W
40 kg
100 cm (EUROLITE)
ca. 3 U/Min.
280 x 240 x 110 mm
2,5 kg
9/29
50301510_V_1_1.DOC