6. ANSCHLUSS DES VERBRENNUNGSLUFTROHRS
• Stellen Sie sicher, dass die Position des Frischlufteinlasses immer den
lokalen Gesetzen entspricht!
• Stellen Sie sicher, dass der Frischlufteinlass für Verbrennungsgas
abgedeckt ist, beispielsweise durch ein Gitter, welches den Zugang
verhindert.
Schließen Sie ein 50-mm-Gummirohr oder eine vergleichbare Leitung an den Ver-
brennungslufteinlass an der Rückseite des Ofens an; siehe Abbildung 6. Das andere
Ende dieses Gummirohrs oder ähnlichen Kanals muss reine Luft von außen ansau-
gen. Siehe Abbildungen 3 und 4A bis 4E.
Stellen Sie immer sicher, dass das Verbrennungsluftrohr reine Lust von
außen ansaugen kann.
7. OBLIGATORISCHE RAUMBELÜFTUNG BEI DER NUTZUNG
DES OFENS
Der Ofen darf nicht genutzt werden, wenn ein Luftansaugsystem, ein
Heißluft-Heizsystem oder ein anderes Gerät genutzt wird, das sich auf
den Luftdruck im Raum auswirkt. Ein solches Gerät muss zuerst getrennt
werden.
Stellen Sie sicher, dass der Raum ausreichend mit Frischluft belüftet wird. Jede
Stunde sind weitere 50 m³ Luft über der normalen Raumbelüftungsanforderung
erforderlich.
Lüftungsöffnungen müssen sich in Bodennähe befinden. Wählen Sie den Standort
sorgfältig aus. Die Lüftungsöffnungen dürfen nicht blockiert werden (weder innen
noch außen).
Stellen Sie sicher, dass eine Öffnung für Frischluft im Raum vorhanden ist, mit ei-
nem Durchmesser von mindestens einem Viertel des Abgasrohrquerschnitts, mit
mindestens 100 cm².
Wenn sich der Ofen in einem Raum mit mechanischer Belüftung befindet, gelten
folgende Richtlinien:
Mechanische
Belüftungskapazität
Wenn sich der Ofen in einem Raum mit mechanischer Belüftung befindet, gelten
[m³/Std.]
folgende Richtlinien:
<50
50-100
101-150
Zusätzlicher
Belüftungsabschnitt
erforderlich [cm²]
140
280
420
2
35