REPARATUREN/ENTSORGUNG
• Reparaturen an Elektrogeräten dürfen nur von instruierten Fachkräften
durchgeführt werden. Bei unsachgemässen Reparaturen erlischt die Garan-
tie und jegliche Haftung wird abgelehnt.
• Nehmen Sie das Gerät nie in Betrieb, nach Fehlfunktionen des Gerätes,
wenn dieses heruntergefallen ist oder auf eine andere Art beschädigt
wurde (Risse/Brüche am Gehäuse).
• Nicht mit irgendwelchen Gegenständen in das Gerät eindringen.
• Ausgedientes Gerät sofort unbrauchbar machen und bei der dafür
vorgesehenen Sammelstelle abgeben. Entsorgen Sie elektrische Geräte
nicht im Hausmüll, nutzen Sie die Sammelstellen der Gemeinde. Wenn elek-
trische Geräte unkontrolliert entsorgt werden, können während der Verwit-
terung gefährliche Stoffe ins Grundwasser und damit in die Nahrungskette
gelangen, oder die Flora und Fauna auf Jahre vergiftet werden. Wenn Sie
das Gerät durch ein neues ersetzen, ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet,
das alte mindestens kostenlos zur Entsorgung entgegenzunehmen.