D6587_B_NOT_INST
DE
18. WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
18.1. WARTUNG
Arbeiten am Lüftungsgerät sind nur im ausgeschalteten Zustand
zulässig. Ein Einschalten während der Reparatur ist auszuschließen.
Im Gerät können sich mit Allergenen belastete Stäube ansammeln.
Tragen Sie gegebenenfalls eine Atemschutzmaske beim Öffnen des
Gerätes.
Das Lüftungsgerät ist so zu bedienen, daß er jederzeit sicherheits- und
bestimmungsgerecht betrieben wird.
Das Lüftungsgerät ist regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen.
Die Häufigkeit ist abhängig von den jeweiligen Einsatzbedingungen
(mindestens aber alle 5.000 Betriebsstunden oder 1x pro Jahr).
Arbeiten am Lüftungsgerät dürfen nur von unterwiesenem Personal
durchgeführt werden.
Es sind zu kontrollieren:
· alle elektrischen Anschlüsse;
· alle Bauteile auf offensichtliche Schäden
· Laufruhe und Geräusche
(Lagergeräusche, evtl.Schleifgeräusche);
· Verschmutzung des Lüftungsgerätes und des Motors;
· Freigängigkeit des Ventilatorlaufrades;
· die Befestigung des Motors.
Der Schutzpotentialausgleich sowie die Potentialausgleichsverbindungen
sind entsprechend den einschlägigen VDE-Bestimmungen jährlich elek-
trisch sowie auf mechanische Beschädigungen und Korrosionsschäden
zu prüfen. Sind Schäden am Potentialausgleich nachweisbar, müs-
sen diese fachmännisch beseitigt und von einer authorisierten Elektro-
fachkraft geprüft werden.
Ein unruhiger Lauf des Ventilators ist oft ein deutliches Zeichen für
Ablagerungen am Laufrad. Überprüfung und Säuberung sind sofort
notwendig. Die eingesetzten Außenläufermotoren sind mit lebensdau-
ergeschmierten Lagern ausgerüstet, deren Lebensdauer bis zu 50.000
Stunden beträgt. Ein Nachschmieren ist somit nicht erforderlich. Bei
defekten Wälzlagern ist der gesamte Antrieb zu erneuern. Nach etwa 10
Jahren ist das Lüftungsgerät einer gründlichen Inspektion zu unterziehen
und durch einen Fachkundigen über den Weiterbetrieb zu entscheiden.
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