Bitte lesen Sie dieses Handbuch vor der
Benutzung des Geräts sorgfältig durch und
bewahren Sie es zum späteren Nachschlagen
auf.
WARNUNG
Um die Gefahr von Bränden oder
elektrischen Schlägen zu verringern,
darf dieses Gerät nicht Regen oder
Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
Um einen elektrischen Schlag zu
vermeiden, darf das Gehäuse nicht
geöffnet werden. Überlassen Sie
Wartungsarbeiten stets nur
qualifiziertem Fachpersonal.
VORSICHT
Das Gerät ist nicht tropf- und
spritzwassergeschützt. Es dürfen keine mit
Flüssigkeiten gefüllten Gegenstände, z. B.
Vasen, darauf abgestellt werden.
WICHTIG
Das Namensschild befindet sich auf der
Unterseite des Gerätes.
Für Kunden in Europa, Australien und
Neuseeland
WARNUNG
Dies ist eine Einrichtung, welche die Funk-
Entstörung nach Klasse A besitzt. Diese
Einrichtung kann im Wohnbereich
Funkstörungen verursachen; in diesem Fall
kann vom Betreiber verlangt werden,
angemessene Maßnahmen durchzuführen
und dafür aufzukommen.
Für Kunden in Europa
Dieses Produkt wurde von oder für Sony
Corporation, 1-7-1 Konan Minato-ku Tokio,
108-0075 Japan hergestellt.
Bei Fragen zur Produktkonformität auf
Grundlage der Gesetzgebung der
Europäischen Union kontaktieren Sie bitte
den Bevollmächtigten Sony Deutschland
GmbH, Hedelfinger Strasse 61, 70327
Stuttgart, Deutschland. Für Kundendienst
oder Garantieangelegenheiten wenden Sie
sich bitte an die in den Kundendienst- oder
Garantiedokumenten genannten Adressen.
2
DE
Dieser Apparat darf nicht im Wohnbereich
verwendet werden.
Hiermit erklärt Sony Corporation, dass sich
das Gerät STWA-C101/Datensender in
Übereinstimmung mit den grundlegenden
Anforderungen und den übrigen
einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie
1999/5/EG befindet. Weitere Informationen
erhältlich unter:
http://www.compliance.sony.de/
Für Kunden in Italien
Die Verwendung des RLAN-Netzwerkes
wird geregelt:
- in Bezug auf die private Verwendung
durch die gesetzliche Bestimmung vom
01.08.2003, Nr. 259 („Richtlinie über
elektronische Kommunikation"). Im
Einzelnen gibt Artikel 104 an, wann die
vorherige Einholung einer allgemeinen
Genehmigung erforderlich ist und Art.
105, wann die freie Verwendung erlaubt
ist.
- in Bezug auf die Bereitstellung des
RLAN-Zugangs zu Telekomnetzwerken –
und Dienstleistungen für die
Öffentlichkeit, durch die geänderte
amtliche Richtlinie vom 28.05.2003 und
Art. 25 (allgemeine Genehmigung für
elektronische Kommunikationsnetzwerke
und -dienstleistungen) der Richtlinie über
elektronische Kommunikation
Für Kunden in Norwegen
Die Verwendung von Radiogeräten im
geografischen Bereich innerhalb eines
Radius von 20 km vom Zentrum von Ny-
Ålesund, Svalbard ist nicht erlaubt.