Übereinstimmungserklärung
Der Hersteller, die Firma A. Haberkorn & Co GmbH, A-4240 Freistadt, Werndlstraße 3, erklärt hiermit, dass die nachstehend
beschriebene, neue PSA
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euroline® auffanggurt SaluS
übereinstimmt mit den Bestimmungen der PSA-Sicherheitsverordnung (EG-Richtlinie 89/686/EWG vom 21.12.1989) und hierbei
folgende EN/ ÖNORMEN angewendet wurden
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ÖnoRM en 361 für auffanggurte
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ÖnoRM en 358 für haltegurte
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ÖnoRM en 813 für Sitzgurte
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ÖnoRM en 364 für die Prüfverfahren
identisch ist mit der PSA, die Gegenstand der von der zugelassenen Prüfstelle SICHERHEITSTECHNISCHE PRÜFSTELLE der
AUVA, 1200 Wien, Adalbert Stifter Str. 65, ausgestellten Baumusterbescheinigung
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SaluS - nr. BMB 2011-3456
dem Qualitätssicherungssystem mit Überwachung gemäß § 15 und 16 der PSA-SV unter Kontrolle der zugelassenen Prüfstelle TÜV
Österreich, Krugerstraße 16, A-1015 Wien, unterliegt (Kenn-Nr. 0408).
Freistadt, 2015-03-03
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf dieses „euroline® – Produktes". Dieses Verbindungsmittel wurde mit größter Sorgfalt und unter
strengsten Qualitätskriterien gefertigt und kontrolliert. Die Voraussetzungen für einen sicheren Einsatz sind also geschaffen. Es
liegt jetzt an Ihnen, dieses Produkt auch RICHTIG zu verwenden! leSen SIe DaheR DIe GeBRauChSanleItunG VoR DeM
eRSten eInSatZ Genau DuRCh! Bitte bewahren Sie diese Gebrauchsanleitung beim Produkt auf, sodass Sie bei Unklarheiten
jederzeit nachschlagen können und füllen Sie das PRÜFBLATT auf der letzten Seite sorgfältig aus. Im Falle von notwendigen Repa-
raturen oder Reklamationen senden Sie dieses Prüfblatt unbedingt gemeinsam mit dem Produkt an uns ein. Das Verbindungsmittel
dient zur Sicherung von Personen in absturzgefährdeten Bereichen. Es darf nur von Personen verwendet werden, welche sowohl die
körperlichen als auch mentalen Voraussetzungen mit sich bringen und die notwendigen Kenntnisse (UNTERWEISUNG lt. Pkt. 2.4)
für einen sicheren Gebrauch haben. Um im Falle eines Absturzes oder sonstigen Unfalles die verunfallte Person schnellstmöglich
retten zu können, muss ein Notfallplan vorhanden sein, welcher die Rettungsmaßnahmen für alle bei der Arbeit möglichen Notfälle
berücksichtigt.
1
Sicherheitshinweise
Der Anschlagpunkt an dem die Ausrüstung befestigt wird, sollte sich möglichst senkrecht oberhalb des Benützers befi nden (um
pendeln im Falle des Absturzes zu verhindern) und muss den Anforderungen der EN 795 entsprechen (Mindestfestigkeit von 10 kN
= 1.000 KG). Achten Sie insbesondere darauf, dass keine scharfen Kanten des Anschlagmittel gefährlich, sowie auf den sicheren
Verschluss sämtlicher Verbindungselemente (Karabiner) und deren Zulassung nach EN 362. Die Lage des Anschlagpunktes sollte
immer so gewählt werden, dass der Fallweg auf ein Minimum beschränkt wird. Achten Sie darauf, dass der Sturzraum so bemessen
ist, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf kein Hindernis fällt, bzw. dass ein Aufschlagen am Boden nicht möglich ist.
2
Bestimmungen für den Gerätehalter
Persönliche Schutzausrüstungen sollten einem Benützer individuell zur Verfügung stehen. Unmittelbar vor jedem Einsatz ist eine
visuelle Überprüfung der PSA vorzunehmen, um den einsatzfähigen Zustand sicherzustellen. Ein nicht mehr sicher scheinendes
Produkt darf im Zweifelsfall NICHT VERWENDET werden und soll sofort ersetzt werden.
Zu beachten sind insbesondere:
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Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Seile, Gurtbänder und Nähte (Risse,
einschnitte oder sonstiges)
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Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
Diese Überprüfung, darf nur dann entfallen, wenn es sich bei dem Produkt um einen Bestandteil einer Notfallausrüstung handelt und
diese zuvor durch eine Sachkundige Person überprüft und in ein verschlossenes Behältnis verpackt wurde. Beachten Sie das Etikett
über die nächste periodische Überprüfung und die maximale Verwendungsdauer (lt. Pkt. 3).
2.1 Periodische Überprüfung
Die PSA ist mindestens einmal jährlich (die Häufi gkeit dieser Überprüfung hängt von der Art und der Intensität des Gebrauchs ab)
durch eine SACHKUNDIGE PERSON (lt. Pkt. 2.4) einer Sichtprüfung zu unterziehen. Diese Sichtprüfung muss sich auf Feststellung
von Beschädigungen und Verschleiß erstrecken.
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Das Ergebnis dieser Sichtprüfung
5000585 DeUtSCh
DeutSCh
Ing. Thomas Hopfi nger, MBA
Geschäftsführer / Manager / Gérant
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