- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und
Kunde bzw. zwischen Servicecenter und Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel
gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes
beruhen (es können für diesen Fall jedoch Ansprüche aus
Produkthaftung oder aus anderen zwingenden gesetzlichen
Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem
Fall die Garantiezeit.
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