EINLEITUNG
Die berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) SLC / SLG 210 RF sind
mehrstrahlige opto-elektronische Sicherheitssysteme und gehören zu der Klasse von
elektrischen Einrichtungen vom Typ 2 zum Schutz von Personen, die gefährlichen
Maschinen oder Anlagen im Sinne der Normen IEC 61496-1,2 und EN 61496-1 ausgesetzt
sind.
SLC / SLG 210 RF gibt es in zwei unterschiedlichen Versionen:
1. SLC / SLG 210 RF INTEGRIERT (STANDARD)
Die BWS (Typ 2) besteht aus einem Sender und Empfänger mit integrierten zusätzlichen
Funktionen wie Rückführkreis von eventuell eingesetzten externen Schützen und Verwaltung
von automatischem/manuellem Betrieb.
2. SLC / SLG 210 RF MASTER/SLAVE
Die BWS (Typ 2) besteht aus zwei in Serie geschalteten Sender- und Empfängerpaaren,
d.h. einem MASTER- und einem SLAVE- Lichtvorhang / -Lichtgitter.
Alle Geräte besitzen ein Diagnosedisplay auf dem Sender und Empfänger, das die zum
richtigen Gebrauch und zur Beseitigung von Betriebsstörungen nötigen Informationen liefert.
SLC / SLG 210 RF eignen sich ideal zum Absichern von:
Antriebs-, Lager- und Palettier-Anlagen, Verpackungsmaschinen und Förderanlagen,
vollautomatische Montagestraßen, drehbare Teilelager.
Wenden Sie sich für alle Sicherheitsprobleme – falls erforderlich – an die
zuständigen Sicherheitsbehörden oder Industrievereinigungen Ihres Landes.
Bei Anwendungen in der Nahrungsmittelindustrie wenden Sie sich bitte an den
Hersteller, um die Vereinbarkeit der Materialien des Lichtvorhangs mit den
verwendeten Chemikalien zu prüfen.
Die Schutzfunktion des Sicherheits-Lichtvorhangs ist nicht gewährleistet, wenn folgende
Bedingungen vorliegen:
Die Maschinensteuerung ist nicht elektrisch steuerbar und die gefährliche
Maschinenbewegung kann nicht sofort und zu jedem Zeitpunkt des Arbeitszyklus
abgebrochen werden.
Die gefährliche Situation entsteht durch die Maschine, die Gegenstände auswirft
oder herunterfallen lässt.
Achtung! Eine durch dieses Symbol gekennzeichnete Warnung betrifft die Sicherheit
von Personen. Bei Nichtbeachtung drohen dem Anwender ggf. erhebliche Gefahren.
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