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  • FRANÇAIS, page 14
ENTNAHME DES AKKUS (Abb.5)
Mit dem Daumen auf die Taste (C) drücken und gleichzeitig den Akku
mit den anderen Fingern von unten her langsam anheben.
AUFLADEN DES AKKUS:
Erste Ladung – Der Lithium-Ionen-Akku wurde vor dem Versand
teilweise aufgeladen. Bei Nichtbenutzung schaltet der Akku
automatisch in den „Sleep-Modus", um seine Ladung aufrecht
zu halten und Schäden zu verhindern. Um den Akku erneut zu
aktivieren, ist eine kurze Nachladung von etwa zehn (10) Sekunden
erforderlich.
Unterbrechen des Ladevorgangs:
1) Das Ladegerät aus der Steckdose ziehen.
2) Den Stecker vom Akku abziehen.
3) Die Staubschutzkappe am Anschluss AC schließen, damit weder
Schmutz noch Wasser eindringen können.
Bei Bedarf – Um die Restladung zu überprüfen, die Taste Battery
Fuel Gauge (E, Fig.4) drücken und ggf. aufladen (siehe Abschnitt:
AKKU-RESTLADUNG).
LAGERUNG DER BATTERIE
Während der Winterpause den Akku von der Akkuhalterung des
Motors abnehmen. Bewahren Sie die Batterie außerhalb der
Reichweite von Kindern trocken und vor Sonne sowie Frost geschützt
auf. Die ideale Lagertemperatur für Lithium-Ionen-Batterien
liegt zwischen 10 und 20°C. Setzen Sie die Batterie nicht direkt
dem Sonnenlicht aus. Verwahren und befördern Sie die Batterie
in der Originalverpackung. Halten Sie unbenutzte Batterien von
Klammern, Münzen, Schlüsseln, Nägeln, Schrauben und anderen
Metallgegenständen entfernt, um einen Kurzschluss der Kontakte
zu vermeiden. Sie dürfen die Batterie auf keinen Fall kurzschließen.
Verstauen Sie die Batterien nicht achtlos in Behältern oder Fächern,
wo sie ungewollt miteinander oder mit anderen Metallgegenständen
Kurzschlüsse eingehen könnten. Ein Kurzschluss der Batteriekontakte
kann Verbrennungen oder Brände verursachen. Verwahren und
befördern Sie die Batterie in der Originalverpackung.
ACHTUNG! Vor einer längeren Betriebspause und alle 3
Monate während des Stillstands muss der Akku vollständig
aufgeladen werden, um Schäden vorzubeugen.
TRANSPORT
– Lithium-Ionen-Batterien unterliegen den gesetzlichen
Anforderungen an Gefahrstoffen.
– Bei Transportdiensten für Dritte wie zum Beispiel Speditionen
müssen die einschlägigen Vorschriften über Verpackung und
Etikettierung beachtet werden.
– Verwenden Sie KEINE Transportbehälter aus Metall.
TECHNISCHE ANGABEN
Batteriekapazität
Spannung
Ah
1,5
V
10.8

ENTSORGUNG

UMWELTSCHÄDEN!
Altbatterien dürfen nicht als Haushaltsmüll
entsorgt werden. Entsorgen Sie die Batterie
nicht zusammen mit dem Gerät. Beachten Sie
die örtlichen Vorschriften.
GARANTIEZERTIFIKAT DES AKKUS
Diese Batterie ist nach den modernsten Fertigungstechniken
entwickelt und hergestellt worden. Der Hersteller garantiert seine
Produkte für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Kaufdatum bei
Privat- und Heimwerkereinsatz. Bei professionellem Gebrauch ist die
Laufzeit der Garantie auf 12 Monate beschränkt.
Allgemeine Garantiebedingungen
1) Der Hersteller der Batterie garantiert, dass das Produkt zum
Zeitpunkt des Erstkaufs gemäß den technischen Eigenschaften
und geltenden Normen voll funktionstüchtig ist. Der Hersteller
tauscht die Batterie über das Vertriebs- und technische
Servicenetz bei ursprünglichen Mängeln kostenlos aus.
2) Das technische Personal wird die Eingriffe im Rahmen der hierfür
erforderlichen organisatorischen Maßnahmen schnellstmöglich
durchführen.
3) Z u r A n f o r d e r u n g d e r S e r v i c e l e i s t u n g i m
Garantiezeitraum ist dem autorisierten Personal die
Rechnung bzw. der Kaufbeleg als Datumsnachweis
vorzulegen.
4) Die Garantie erlischt in folgenden Fällen
• Vorschriftswidrige Ladung der Batterie
• Offensichtliche Wartungsversäumnisse
• Unsachgerechte Anwendung bzw. Umrüstung der Batterie
• Einbau nicht originaler Ersatz- oder Zubehörteile
• Eingriffe durch unbefugtes Personal
5) Von der Herstellergarantie ausgeschlossen sind alle
Verbrauchsmaterialien sowie die normaler Betriebsabnutzung
unterliegenden Teile.
6) Nicht umgehend dem Frachtunternehmen gemeldete
Transportschäden machen die Garantie nichtig.
7) Die Garantie deckt weder direkt noch indirekt durch Defekte bzw.
durch eine zwangsläufig längere Nichtbenutzung der Batterie
verursachte Personen- oder Sachschäden.
8) Vor einer längeren Betriebspause und alle 3 Monate während des
Stillstands muss der Akku vollständig aufgeladen werden, um
Schäden vorzubeugen.
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