1.) Normen
(siehe Tabelle 1)
2.) Allgemeine Informationen, Typenübersicht
Höhensicherungsgeräte
Die Höhensicherungsgeräte (HSG) dienen in einem Auffangsystem in
Verbindung mit einem Anschlagpunkt und einem Auffanggurt nach
EN 361 (siehe Abb. 1) ausschließlich zur Absicherung von Personen,
die während Ihrer Arbeit der Gefahr eines Absturzes ausgesetzt sind
(z. B. auf Leitern, Dächern, Gerüsten, usw.). Während des Auf- und
Absteigens kann sich der Benutzer frei bewegen. Durch die
eingebaute Feder wird das Seil/Gurtband selbstständig in das Gerät
eingezogen. Die Zugkraft ist dabei aber so gering, dass der Benutzer
sie kaum wahrnimmt. Im Falle eines Absturzes blockiert das Gerät,
sobald die Fallgeschwindigkeit ca. 1,5m/s erreicht. Über Schüttgut
oder ähnlichen Stoffen, in denen man versinken kann, dürfen HSGs
nicht eingesetzt werden. Die nötige Blockiergeschwindigkeit wird in
einem solchen Fall nicht erreicht und das Versinken kann nicht
gestoppt werden. (5.14)
Die HSG begrenzen die bei einem Sturz erzeugte Energie soweit,
dass der Körper dieser Energie standhalten kann. Wurde ein HSG
einmal eingesetzt, um einen tatsächlichen Sturz abzufangen, muss es
der Benutzung entzogen und von einer sachkundigen Person
überprüft werden. Bei negativen Prüfergebnissen muss es aus dem
Verkehr gezogen und vernichtet werden!
Überprüfung und Wartung:
Die mindestens jährlich (nach EN) stattfindende Überprüfung
(dokumentierte Sicht- und Funktionskontrolle) muss von einer
sachkundigen Person gemäß BGG 906 (d. h. den nationalen
Vorschriften für die PSA-Überprüfung entsprechend) durchgeführt
werden.
Die mindestens alle 5 Jahre stattfindende Wartung (dokumentierte
Zerlegung und intensive Überprüfung) darf nur durch WÜRTH
durchgeführt werden.
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Gebrauchsanleitung
Nutzung in Ordnung
Vorsicht bei der Nutzung
Lebensgefahr
Nicht anwendbar oder nicht verfügbar
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