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De Dietrich CF 120 CSE Instructions D'utilisation Et D'entretien page 9

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Voraussetzung ist sachgemäße
Aufstellung durch einen Fachmann,
vorschriftsmäßige Bedienung, die Ver-
wendung geeigneter Brennstoffe und die
Einhaltung der geltenden Regeln der
Technik bei Planung und Ausführung der
Anlage. Hierbei sind die Planungs- und
Montagevorschriften für
Zentralheizungsanlagen unseres
Kesselkataloges zu beachten, die
Bestandteil des Gewährleistungsvertrages
sind. Das Kesselspeisewasser hat den VDI
- Richtlinien 2035 bzw. Vorschriften des
VdTÜV 1453 und 1454 zu entsprechen.
Abweichend von der im ersten Abschnitt
genannten Gewährleistungsfrist von 5
Jahren beschränkt sich die
Gewährleistungsfrist auf Material- und
Herstellungsfehler für die in die Kessel
eingebauten aus Fremdfertigung
stammenden Aggregate auf 2 Jahre.
Ausgenommen hiervon sind alle
Verschleißteile. Für diese Teile richtet sich
die Gewährleistung nach der gesetzlichen
Regelung.
Wir verpflichten uns, nur solche
Zubehöraggregate fremder Fertigung
einzubauen, die einem angemessenen
Qualitätsstandard entsprechen.
Nachweisbar durch Material- und
Herstellungsfehler innerhalb der
Gewährleistungszeit unbrauchbar
gewordene Teile werden kostenlos ersetzt.
Mängel sind unverzüglich nach
Wareneingang schriftlich unter genauer
Schilderung des aufgetretenen Fehlers bei
uns geltend zu machen. Das beanstandete
Stück ist aufzubewahren und uns auf
Verlangen frachtfrei zuzusenden.
Darüber hinaus werden keine weiteren
Verpflichtungen übernommen,
insbesondere nicht für Schadenersatz,
Minderung, entgangene Gewinne,
Wasserschäden oder Folgeschäden aller
Art.
Die Gewährleistung ist an die Vorlage der
ordnungsgemäß ausgefüllten
Garantiekarte gebunden.
TG002-DE
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