Schaltschema; Garantie, Gewährleistung Und Produkthaftung - Panasonic PAW-TEXXE3 Manuel D'installation Et D'entretien

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12.

Schaltschema

19
Aquarea Tank
D
13.
Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung
Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung
1. Voraussetzung für die Erbringung von Garantieleistungen durch die Winkelmann Sp. z o.o. (im weiteren Fa. Winkelmann genannt) ist die Vorlage der bezahlten
Rechnung für den Ankauf des Gerätes, für welches die Garantieleistung in Anspruch genommen wird, wobei die Identität des Gerätes hinsichtlich Type und
Fabrikationsnummer aus der Rechnung hervorgehen muss und vom Anspruchssteller vorzuweisen ist. Es gelten ausschließlich diese vorliegenden Garantie- und
Gewährleistungsbestimmungen der Fa. Winkelmann.
2. Der Zusammenbau, die Aufstellung, der Anschluss und die Inbetriebnahme des beanstandeten Gerätes müssen, soweit gesetzlich bzw. wie in der Montage- und
Bedienungsanleitung vorgeschrieben, durch einen Elektrofachmann bzw. Installateur unter Beachtung aller hierfür erforderlichen Vorschriften erfolgt sein. Der
Speicher (ohne Außenmantel oder Kunststoff-Außenmantel) muss vor Sonneneinstrahlung geschützt werden, um eine Verfärbung des PU-Schaums und eine mögliche
Verwerfung von Kunststoffteilen zu vermeiden.
3. Der Raum, in dem das Gerät betrieben wird, muss frostfrei sein. Die Montage des Gerätes hat an einem Ort zu erfolgen mit dem billigerweise zu rechnen ist, d. h.
das Gerät muss für den Fall einer notwendigen Wartung, Reparatur und eventuellem Austausch problemfrei zugänglich und austauschbar sein. Die Kosten für
notwendige Änderungen der baulichen Gegebenheiten (z. B. zu schmale Türen und Durchgänge) unterliegen nicht der gewährten Garantie und Gewährleistung und
werden daher seitens der Fa. Winkelmann abgelehnt. Bei Aufstellung, Montage und Betrieb des Warmwasserspeichers an ungewöhnlichen Orten (z. B. Dachböden,
Wohnräume mit wasserempfindlichen Böden, Abstellräume usw.), ist ein eventueller Wasseraustritt zu berücksichtigen und damit eine Vorrichtung zum Auffangen
und Ableiten des austretenden Wassers vorzusehen, um damit Sekundärschäden im Sinne der Produkthaftung zu vermeiden.
4. In folgenden Fällen erlischt jeglicher Garantieanspruch:
Nicht ordnungsgemäßer Transport, normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Gewaltanwendung jeder Art, mechanische Beschädigung, Schäden
durch Frost oder durch auch nur einmalige Überschreitung des am Typenschild angegebenen Betriebsdruckes, Verwendung einer nicht der Norm entsprechenden
Anschlussgarnitur oder Nicht funktionsfähiger Speicheranschlussgarnitur sowie ungeeigneter und nicht funktionsfähiger Gebrauchsarmaturen. Bruch von Glas- und
Kunststoffteilen, eventuelle Farbunterschiede, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere durch Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitung
(Bedienungs- und Installationsanleitung), Schäden durch äußeren Einfluss, Anschluss an falsche Spannung, Korrosionsschäden in Folge von aggressivem
– nicht zum Trinkwassergenuss geeigneten – Wasser entsprechend der nationalen Vorschriften, Abweichungen der tatsächlichen Trinkwassertemperatur an der
Speicherarmatur zur angegebenen Warmwassertemperatur von bis zu 10 °K (Hysterese des Reglers und mögliche Abkühlung durch Rohrleitungen), zu geringer
Leitwert des Wassers (mind. 150 μs/cm), betriebsbedingter Verschleiß der Magnesiumanode (Verschleißteil), natürliche Kalksteinbildung, Wassermangel, Feuer,
Hochwasser, Blitzschlag, Überspannung, Stromausfall oder andere höhere Gewalten. Einsatz von
nicht originalen und firmenfremden Komponenten wie z. B. Heizstab, Schutzanode, Thermostat, Thermometer, Rippenrohrwärmetauscher, usw., gegenüber dem
Speicher unisoliert eingebrachte Bauteile, Fremdkörpereinschwemmungen oder elektrochemische Einflüsse (z. B. Mischinstallationen), Nichtbeachtung der
Planungsunterlagen, nicht rechtzeitige und dokumentierte Erneuerung der eingebauten Schutzanode, fehlende oder unsachgemäße Reinigung und Bedienung sowie
solche Abweichungen von der Norm, die den Wert oder die Funktionsfähigkeit des Gerätes nur geringfügig mindern.
5. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist diese der Fa. Winkelmann über den jeweiligen in den Verkehr Bringer zu melden. Diese behält sich die Entscheidung vor,
ob ein mangelhafter Teil ersetzt oder repariert werden soll bzw. ob ein mangelhaftes Gerät gegen ein gleichwertiges mangelfreies Gerät ausgetauscht wird. Ferner
behält die Fa. Winkelmann sich ausdrücklich vor, die Einsendung des beanstandeten Gerätes durch den Käufer zu verlangen.
6. Garantiereparaturen dürfen nur von Personen, die durch die Fa. Winkelmann dazu bevollmächtigt sind, durchgeführt werden. Ausgetauschte Teile gehen in das
Eigentum der Fa. Winkelmann über. Sollten im Zuge notwendiger Servicearbeiten etwaige Reparaturen des Warmwasserbereiters notwendig sein, werden diese in
Form von Reparatur- und anteiligen Materialkosten verrechnet.
7. Bei Fremdeingriffen ohne unseren ausdrücklichen Auftrag, auch wenn diese durch einen Fachinstallateur erfolgen, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Die
Übernahme der Kosten für durch Dritte durchgeführte Reparaturen setzt voraus, dass die Fa. Winkelmann zur Mängelbehebung aufgefordert wurde und ihrer
Verpflichtung zu Austausch oder Reparatur nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen ist.
8. Die Garantiefrist wird durch die Erbringung von Garantie und Gewährleistungsanspruch, Service- und Wartungsarbeiten nicht erneuert oder verlängert.
9. Transportschäden werden nur dann überprüft und eventuell anerkannt, wenn sie spätestens an dem auf die Lieferung folgenden Werktag bei der Fa. Winkelmann
schriftlich gemeldet werden.
10. Über die Garantieleistung hinausgehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schaden- und Folgeschadenersatz, werden, soweit diese gesetzlich zulässig sind,
ausgeschlossen. Anteilige Arbeitszeiten für Reparaturen sowie die Kosten der Instandsetzung der Anlage in den Ausgangszustand müssen vom Käufer zur Gänze
bezahlt werden. Die gewährte Garantie erstreckt sich entsprechend dieser Garantieerklärung nur auf die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes.
11. Leistungen, die nicht im Rahmen dieser Garantiebedingungen erbracht werden, werden verrechnet.
12. Voraussetzung für die Einbringung von Garantieleistungen durch Fa. Winkelmann ist, dass das Gerät einerseits bei der Fa. Winkelmann vollständig bezahlt ist und
andererseits, dass der Anspruchswerber sämtlichen Verpflichtungen seinem Verkäufer gegenüber voll und ganz nachgekommen ist.
Die Abbildungen und Daten sind unverbindlich und können im Sinne der technischen Verbesserungen kommentarlos abgeändert werden.
Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten.__
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