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Handschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe), um
sich vor möglichen Verletzungen zu schützen.
Niemals Stämme spalten, die Nägel, Draht oder andere
Gegenstände enthalten.
Bereits gespaltenens Holz und Holzspäne erzeugen
einen gefährlichen Arbeitsbereich. Es besteht die Ge-
fahr des Stolperns, Ausrutschens oder Hinfallens. Hal-
ten Sie den Arbeitsbereich immer ordentlich.
Niemals bei eingeschalteter Maschine die Hände auf
sich bewegende Teile der Maschine legen.
Spalten Sie nur Holz mit einer maximalen Länge von
138 cm.
Überprüfen Sie vor Arbeitsbeginn Hydraulikleitungen
und Schläuche
Überprüfen Sie Schutzeinrichtungen und Funktionen
der Maschine
Nicht in den Spaltbereich greifen
Bei verklemmten Holz Maschine abschalten und
vorsichtig das Holz entfernen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine entspricht der gültigen EG Maschinenricht-
linie.
Der Hydraulik-Holzspalter ist nur für stehenden Betrieb
einsetzbar, Hölzer dürfen nur stehend in Faserrichtung
gespalten werden. Die Abmessungen der zu spaltenden
Hölzer:
Holzlänge 62,5 cm/90 cm/138 cm
ø min./max. 12 – 40 cm
Holz niemals liegend oder gegen die Faserrichtung
spalten.
Die Sicherheits- Arbeits- und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den technischen Daten ange-
gebenen Abmessungen müssen eingehalten werden.
Die
zutreffenden
und
die
sonstigen
sicherheitstechnischen
werden.
Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Verände-
rungen an der Maschine schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und
Original-Werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt allein
der Benutzer.
Restrisiken
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den an-
erkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch
können beim Arbeiten einzelne Restrisiken auftreten.
Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das
Spaltwerkzeug bei unsachgemäßer Führung oder Auf-
lage des Holzes.
Verletzungen durch das wegschleudernde Werkstück
bei unsachgemäßer Halterung oder Führung.
Unfallverhütungsvorschriften
allgemein
anerkannten
Regeln
müssen
beachtet