13 Transport, Verpackung und Entsorgung
13.1 Transport - Inspektion
Die Lieferung ist bei Erhalt unverzüglich auf Vollständig-
keit und Transportschäden zu prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden ist die Lie-
ferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegen zu neh-
men. Der Schadensumfang ist auf den Transportunter-
lagen / Lieferschein des Transporteurs zu vermerken.
Eine Reklamation ist einzuleiten.
Verdeckte Mängel sind sofort nach Erkennen zu rekla-
mieren, da Schadenersatzansprüche nur innerhalb der
Reklamationsfristen geltend gemacht werden können.
13.2 Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträgli-
chen und entsorgungstechnischen Gesichtspunkten
ausgewählt und deshalb recycelbar. Die Verpackung ist
umweltgerecht zu entsorgen.
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