Grundlegende Hinweise (Allgemeines); Bestimmungsgemäße Verwendung; Sachwidrige Verwendung; Gewährleistung - KERN FKA 30K-4 Mode D'emploi

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2 Grundlegende Hinweise (Allgemeines)

Unbedingt vor Aufstellung und Inbetriebnahme die gesamte Betriebsanleitung durcharbei-
ten und beachten!
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die von Ihnen erworbene Waage dient der Bestimmung des Wägewertes von Wägegut. Sie
ist zur Verwendung als „nichtselbsttätige Waage" vorgesehen, d.h. das Wägegut wird ma-
nuell, vorsichtig und mittig auf die Wägeplatte aufgebracht. Nach Erreichen eines stabilen
Wägewertes kann der Wägewert abgelesen werden.

2.2 Sachwidrige Verwendung

Waage nicht für dynamische Verwiegungen verwenden. Werden kleine Mengen vom Wä-
gegut entnommen oder zugeführt, so können durch die in der Waage vorhandene „Stabili-
tätskompensation" falsche Wägeergebnisse angezeigt werden! (Beispiel: Langsames Her-
ausfließen von Flüssigkeiten aus einem auf der Waage befindlichen Behälter.)
Keine Dauerlast auf der Wägeplatte belassen. Diese kann das Messwerk beschädigen.
Stöße und Überlastungen der Waage über die angegebene Höchstlast (Max), abzüglich
einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Waage könnte hier-
durch beschädigt werden.
Waage niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausführung ist
nicht Ex-geschützt.
Die Waage darf nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen Wägeergebnis-
sen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waage führen.
Die Waage darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden. Abweichende
Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizugeben.
2.3 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
- Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
- Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
- Veränderung oder Öffnen des Gerätes
- mechanische Beschädigung, und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten
- natürlichem Verschleiß und Abnützung
- nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
- Überlastung des Messwerkes
2.4 Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen Eigenschaften der Waa-
ge und eines eventuell vorhandenen Prüfgewichtes in regelmäßigen Abständen überprüft
werden. Der verantwortliche Benutzer hat hierfür ein geeignetes Intervall sowie die Art und
den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen bezüglich der Prüfmittelüberwa-
chung von Waagen sowie die hierfür notwendigen Prüfgewichte sind auf der KERN- Home-
page (www.kern-sohn.com) verfügbar. In unserem akkreditierten DKD- Kalibrierlaboratori-
um können Prüfgewichte und Waagen schnell und kostengünstig kalibriert werden (Rück-
führung auf das nationale Normal).
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FKA-BA-d-1616

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