Hinweis gemäß Batterieverordnung – BattV
Nur gültig für Deutschland!
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler
gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Endverbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien/Akkus gesetzlich ver-
pflichtet. Batterien/Akkus können nach Gebrauch in kommunalen Sammelstellen
oder im Handel zurückgegeben werden.
Dabei muss das übliche Gebrauchsende der Batterien/Akkus erreicht sein, ansons-
ten muss Vorsorge gegen Kurzschluss getroffen werden.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durch-
gestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd = Cadmium, Hg =
Quecksilber, oder Pb = Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig aus-
schlaggebenden Schwermetalls versehen.
Schadstoffarme Batterien nur mit einer durchgestrichenen Mülltonne.
Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in unserem
Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endverbrau-
cher üblicherweise entledigen.
FKA-BA-d-1616
QYP 05 (Rev. 1.0)
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