Eichhinweise
Für die in den technischen Daten als eichfähig gekennzeichnete Waagen liegt eine EU
Bauartzulassung vor. Wird die Waage wie oben beschrieben im eichpflichtigen Bereich ein-
gesetzt, so muss diese geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht werden.
Die Nacheichung einer Waage erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der
Länder. Die Eichgültigkeitsdauer in Deutschland z. B. beträgt für Waagen in der Regel 2
Jahre.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten!
6 Betrieb
6.1 Starten der Waage und Einschalten des Bildschirms
Waage durch Berühren des Touchfeldes starten
Einschaltbildschirm:
9
Nach Berühren des Touches und
Aufstarten der Waage erscheint
dieser Bildschirm.
Um die Bestandsaufnahme zu star-
ten muss zwingend der Ort und der
Bediener angegeben werden.
Bitte die inversen Tasten betätigen.
FKA-BA-d-1616