Bei der Einhaltung aller Hinweise zur sicheren Umgangsweise und Lagerung können folgende unverbindliche Angaben über die
Lebensdauer empfohlen werden:
Intensive alltägliche Benutzung
Regelmäßige ganzjährige Benutzung
Regelmäßige saisonale Benutzung
Gelegentliche Benutzung (einmal monatlich)
Sporadische Benutzung
Haltegurte, Auffanggurt, Sitzgurte:
Bei normalem Gebrauch und bei Einhaltung der Verwendungsvorschriften dieser Gebrauchsanleitung beträgt die realistische
Verwendungsdauer für Auffanggurte 6 bis 8 Jahre. Bei korrekter Lagerung und ohne Benützung 10 Jahre.
Basis: BGR 198 – Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) / DE.
Metallbeschläge wie Schnallen, Karabiner, etc. ...:
Für Metallbeschläge ist die Lebensdauer grundsätzlich unbegrenzt, jedoch müssen Metallbeschläge gleichfalls einer Periodischen
Überprüfung unterzogen werden, welche sich auf Beschädigung, Verformung, Abnützung und Funktion erstreckt.
Beim Einsatz von unterschiedlichen Materialien an einem Produkt richtet sich die Verwendungsdauer nach den empfindlicheren
Materialien. Extreme Einsatzbedingungen können die Aussonderung eines Produkts nach einer einmaligen Anwendung erforderlich
machen (Art und Intensität der Benutzung, Anwendungsbereich, aggressive Umgebungen, scharfe Kanten, extreme Temperaturen,
Chemikalien usw.).
Eine PSAgA ist auf jeden Fall auszuscheiden:
bei Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte
(Risse, Einschnitte oder sonstige ersichtliche Beschädigungen)
bei Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
bei Beanspruchung durch Absturz oder schwerer Belastung
nach Ablauf der Verwendungsdauer
wenn ein Produkt nicht mehr sicher oder zuverlässig erscheint
wenn das Produkt veraltet ist und nicht mehr den technischen Standards entspricht (Änderung der gesetzlichen
Bestimmungen, der Normen und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungen usw.)
wenn die Vor-/Gebrauchsgeschichte unbekannt oder unvollständig ist (Prüfbuch)
wenn die Kennzeichnung des Produktes nicht vorhanden, unleserlich ist oder fehlt (auch teilweise)
wenn die Gebrauchsanleitung/Prüfbuch des Produktes fehlt (Da die Produkthistorie nicht nachvollzogen werden kann!)
Siehe auch unter Punkt: 2) Bestimmungen für den Gerätehalter
Ergab die Sichtprüfung durch den
abgelaufen, so ist diese auszuscheiden. Das Ausscheiden hat so zu erfolgen, dass eine Wiederverwendung bei Einsätzen mit
Sicherheit ausgeschlossen werden kann (z. B. durch Zerschneiden und Entsorgen der Gurte, Beschläge usw.).
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. bei extremen Umwelteinflüssen verkürzt sich die erlaubte Verwendungsdauer.
Die Entscheidung über die Einsatzfähigkeit des Geräts obliegt immer der zuständigen SACHKUNDIGEN PERSON im Rahmen der
vorgeschriebenen periodischen Überprüfung.
4
Haftung (Ergänzt sich mit Pkt. Warnung)
Weder die .A.HABERKORN & Co GmbH noch seine Vertriebspartner übernehmen die Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit
dem vorliegenden Produkt und die daraus resultierenden Personen- und/oder Sachschäden, insbesondere bei Missbrauch
und/oder Falschanwendungen. Die Verantwortung und das zu tragende Risiko tragen in allen Fällen die Benutzer.
1 Safety notes
The anchor point from which the equipment is fixed to, has to meet the requirements of EN 795 (minimum soundness of 10 kN =
1,000 KG).
Please take special care that no sharp edges endanger the anchor device as well as the safe locking of all connectors (karabiners)
and their authorisation according to EN 362.
2 Regulations for the owner of the equipment
which no longer seems safe, must in case of doubt, NOT BE USED anymore and should be replaced immediately.
While using take care that the rescue line is not damaged by mechanic influence (sharp edges, sparks from welding etc.) nor
comes in contact with harmful chemical substances (acids, solvents etc.).
Please note especially:
•
damage on supporting parts, which are essential for safety, such as ropes and seams (tears, cuts or other)
•
damage on fittings (karabiner)
Observe the label for the next regular inspection (acc. to item 2.1) and the maximum period of use (acc. to item 3).
2.1
Periodic inspection
A visual inspection of the rescue line must be carried out at least once a year. This visual inspection must include the
determination of wear and tear.
Please note especially:
wear of the line, stains, tears or damage
Splices and/or seams
carabiner hooks and their perfect functioning (damage, distortion etc.)
4
– weniger als 1 Jahr
– 1 Jahr bis 2 Jahre
– 2 bis 3 Jahre
– 3 bis 4 Jahre
– 5 bis 7 Jahre
Anwender,
Gerätehalter oder die Sachkundige Person Beanstandungen oder ist die PSA
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