16.5 Eichgültigkeitsdauer (aktueller Stand in D)
Personenwaagen in Krankenhäusern
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern auf-
gestellt sind
Säuglingswaagen und mechanische Geburtsgewichts-
waagen
Bettenwaagen
Rollstuhlwaagen
Als Krankenhäuser werden auch Rehakliniken und Gesundheitsämter behandelt
(4 Jahre Eichgültigkeit)
Keine Krankenhäuser ( Eichgültigkeit nicht befristet ) sind Dialysestationen, Pflege-
heime und Arztpraxen.
(Angaben aus : „Die Eichverwaltung informiert, Waagen in der Heilkunde")
55
4 Jahre
unbefristet
4 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
MCB_MPT-BA-d-1619