- Wenn die Last verrutscht, durchlaufen Sie das Kapitel „Heben" (5) erneut.
- Sorgen Sie dafür, dass die Last stabil abgestellt wurde, bevor Sie die Klemme vom Gegenstand
lösen.
6 WARTUNG
- Überprüfen Sie die Klemme mindestens einmal pro Monat vollständig auf den allgemeinen
Zustand, siehe das Kapitel „Demontage/Montage" (7).
- Verwenden Sie die Klemme nicht mehr, wenn:
- die Klemmenhälften eingerissen oder verformt ist, insbesondere an den Ecken der Maulöffnung,
- der Verschluss sichtbar verformt ist,
- der Zahnkreis ausgereckt oder gebrochen ist,
- der Spindelmechanismus schlecht oder überhaupt nicht mehr funktioniert,
- der Splint fehlt,
- die Markierung auf der Klemme nicht mehr zu lesen ist.
Abhängig von den festgestellten Mängeln:
- Die Klemme demontieren und reinigen (siehe Kapitel „Demontage/Montage" (7)) oder
- die Klemme von REMA HOLLAND B.V. B.V. oder einem anderen anerkannten Fachbetrieb
überholen lassen
(siehe Kapitel „Überholung" (8)).
Konsultieren Sie bei Zweifel Ihren Lieferanten.
7 DEMONTAGE/MONTAGE
- Öffnen Sie die Klemme vollständig.
- Drehen Sie die Spindel langsam aus dem Gehäuse. (1)
- Das Segment löst sich jetzt von der Spindel.
- Entfernen Sie den Verschluss.
- Bauen Sie den Zahnkreis ab, indem Sie die Mutter
und die Schraube herausnehmen.
- Reinigen Sie alle Teile mit einem standardmäßigen
Entfettungsmittel.
- Fetten Sie die Spindel und die Innenseite
des Segments ein.
- Montieren Sie alle Teile wieder in der umgekehrten
Reihenfolge.
- Setzen Sie immer neue, originale Splinte ein.
- Verwenden Sie beim Austauschen immer
Originalersatzteile von REMA.
- Entfernen Sie eventuelle Grate mit einer Feile.
Konsultieren Sie bei Zweifel Ihren Lieferanten.
8 ÜBERHOLUNG
Mindestens einmal (1x) im Jahr oder wenn eine Beschädigung der Klemme dies erforderlich
macht, muss die Klemme von REMA HOLLAND B.V. oder einem anerkannten Fachbetrieb
überprüft, getestet und bei Bedarf überholt werden.
9 ENTSORGUNG
Am Ende ihrer Lebensdauer kann die Klemme als Alteisen entsorgt werden, vorausgesetzt,
die Klemme wurde unbenutzbar gemacht.
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(3)
(6 & 7)
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