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7. Aufstellung/Montage

Die Aufstellung/Montage und die Installation des Gerätes darf nur durch eine Fachkraft erfol-
gen, die mit den Gefahren und den einschlägigen Vorschriften hierfür vertraut ist. Die Wartung,
Bedienung und Inbetriebnahme dieses Produktes darf nur durch Personen ausgeführt werden,
die entsprechend qualifiziert sind.
Achten Sie bei der Auswahl des Montageortes Ihres Gerätes darauf, dass Erschütterungen,
Vibrationen, Staub, Hitze, Kälte und Feuchtigkeit vermieden werden müssen. Außerdem dürfen
sich keine starken Transformatoren oder Motoren in der Nähe des Gerätes befinden.
Der Lichteffekt darf nur an Orten mit einer Umgebungstemperatur von maximal 40 °C betrieben
werden.
Decken Sie das Gerät niemals ab. Achten Sie beim Aufstellen mit anderem Equipment auf
ausreichende Belüftung. Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu anderen Geräten und zu
Wänden ein. Stellen Sie den Lichteffekt nicht in die direkte Nähe von Wärmequellen. Richten
Sie keine starken Strahler und Lichtquellen auf das Gerät. Dies kann zur Überhitzung führen
(Brandgefahr!).
Bohren oder schrauben Sie zur Befestigung des Gerätes keine zusätzlichen Schrauben in das
Gehäuse. Dadurch können gefährliche Spannungen berührbar werden.
Das Gerät muss außerhalb des Handbereiches von Personen montiert werden.
Beleuchtete Gegenstände müssen mindestens 0,5 m vom Lichtaustritt des Gerätes entfernt sein.
Leicht entflammbare Materialien wie z.B. Dekostoffe müssen ebenfalls mindestens 0,5 m vom
Gerät entfernt sein. Es besteht ansonsten Brandgefahr!
Stellen Sie sicher, dass bei der Montage des Produktes das Netzkabel nicht gequetscht oder
durch scharfe Kanten beschädigt wird.
Während Montage- und Servicearbeiten muss der Bereich unterhalb des Montageortes abge-
sperrt sein.
Die Aufstell-/Montagefläche bzw. -vorrichtung muss dermaßen bemessen sein, dass sie min-
destens eine Stunde lang die zehnfache Nutzlast ohne dauernde schädliche Deformierung aus-
halten kann.
Das Gerät muss bei erhöhter Montage außerdem unbedingt durch eine zweite, von der eigent-
lichen Montagevorrichtung unabhängige Sicherheitsaufhängung gesichert werden. Bei fehler-
hafter Hauptaufhängung darf kein Teil der Installation herabfallen können.
Bei der Aufstellung/Montage sind alle diesbezüglich relevanten Vorschriften Ihres Landes zu
beachten.
Abnahme der Installation (bei gewerblicher/öffentlicher Verwendung):
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen daran muss die Installation
(einschließlich des elektrischen Anschlusses) durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Einmal jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Mindestens alle 4 Jahre muss eine Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen erfolgen.
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