Vorschriften zum Fahrradhelm
Mit dem Fahrrad können Sie eine Geschwindigkeit von weit über 20 km/h erreichen.
− Für Ihre Sicherheit: Tragen Sie einen Fahrradhelm, auch wenn keine gesetzliche
Pflicht besteht.
− Informieren Sie sich über die Änderungen der Vorschriften zum Fahrradhelm,
z. B. bei Fahrradverbänden oder bei Ämtern.
− Tragen Sie einen angepassten Fahrradhelm, der nach Norm geprüft und mit dem
CE-Prüfzeichen versehen ist.
Hinweise zum Gebrauch
Verschleiß
WARNUNG!
Verletzungs- und Unfallgefahr!
Bei übermäßigem Verschleiß und Materialermüdung sowie bei
gelösten Schraubverbindungen besteht erhöhte Unfall- und Ver-
letzungsgefahr.
− Prüfen Sie regelmäßig den Zustand aller Komponenten, den
Sitz der Schraubverbindungen und beachten Sie die Ver-
schleißgrenzen (siehe Kapitel „Wartung").
− Lassen Sie das Fahrrad, besonders bei intensiver Nutzung,
regelmäßig durch einen Fachmann überprüfen.
− Fahren Sie nicht mit dem Fahrrad, wenn übermäßiger Ver-
schleiß vorliegt oder Schraubverbindungen gelöst sind.
Verschleiß der Bremsen
Die Bremsbeläge unterliegen stetigem Verschleiß. Dadurch verändert sich der Ab-
stand zwischen den Bremshebeln und den Griffen.
− Prüfen Sie die Bremsen regelmäßig (siehe Kapitel „Bremsen prüfen").
Verschleiß der Speichen und Seilzüge
Speichen und Seilzüge dehnen sich mit fortschreitendem Gebrauch und müssen ggf.
eingestellt oder erneuert werden.
− Prüfen Sie die Speichen regelmäßig (siehe Kapitel „Speichen prüfen").
− Prüfen Sie die Gangschaltung regelmäßig (siehe Kapitel „Gangschaltung prüfen").
KUNDENDIENST
0800 7272 2747
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Hinweise zum Gebrauch
info@happy-bike.at
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